Bundesarbeitsgericht: Elternzeiten bleiben bei Betriebsrenten unberücksichtigt
ERFURT / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Erziehungs- und Elternzeiten nicht in die Wartezeiten für Betriebsrenten einfließen. Diese Entscheidung betrifft vor allem Frauen, die häufig von solchen Zeiten Gebrauch machen. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Berechnung von Betriebsrenten haben könnte. […]
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