BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Gebührenpolitik von Fluggesellschaften für Handgepäck hat eine neue Dimension erreicht. Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, um die Praxis vieler Airlines, Gebühren für größeres Handgepäck zu erheben, zu hinterfragen.

Die Gebührenpolitik von Fluggesellschaften für Handgepäck steht erneut im Fokus der Kritik. Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc hat eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, um gegen die Praxis vieler Airlines vorzugehen, Gebühren für größere Handgepäckstücke zu erheben. Diese Vorgehensweise wird von Beuc als ausbeuterisch bezeichnet, da sie die Reisenden unverhältnismäßig belastet.

Im Zentrum der Kritik stehen sieben Fluggesellschaften, darunter bekannte Namen wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese Unternehmen erlauben lediglich ein kleines Handgepäckstück kostenlos und verlangen für größere Gepäckstücke zusätzliche Gebühren. Beuc fordert nun klare EU-Regelungen, um die Gepäckkosten für Verbraucher transparenter und fairer zu gestalten.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 wird von Beuc als Grundlage für ihre Argumentation herangezogen. Dieses Urteil besagt, dass Handgepäck keine gesonderten Gebühren erfordern darf, solange es innerhalb angemessener Größen- und Gewichtsvorgaben bleibt. Allerdings fehlt es an einer genauen Definition dieser Kriterien im EU-Recht, was die Grenzen der Fluggesellschaften als rechtswidrig erscheinen lässt.

Ryanair weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die derzeitige Regelung mit dem EU-Recht konform sei. Eine Erweiterung der kostenfreien Handgepäckregeln würde laut Ryanair die Ticketpreise für alle erhöhen. Die Wahlmöglichkeit, ein größeres Handgepäckstück kostenpflichtig mitzuführen, sei kundenorientiert gestaltet.

Die Verbraucherschützer sehen in der geplanten Reform der Fluggastrechte-Verordnung eine perfekte Gelegenheit, um diese Anliegen zu adressieren. Das EU-Parlament hat die Kommission bereits beauftragt, klare Richtlinien festzulegen, auch wenn diese bislang an die Fluggesellschaften verwiesen hat, die untereinander noch keine einheitlichen Regelungen gefunden haben.

Für Reisende bedeutet dies, dass sie weiterhin mit unterschiedlichen Regelungen und Gebühren konfrontiert sind, je nachdem, mit welcher Fluggesellschaft sie reisen. Beuc fordert, dass Reisende für ein bis drei Tage ausreichend Gepäck mitführen können sollten, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Dies würde in den meisten Fällen einen Rollkoffer umfassen, der im Gegensatz zu Aufgabegepäck keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Die Debatte um Handgepäckgebühren zeigt, wie wichtig klare und einheitliche Regelungen auf EU-Ebene sind, um Verbraucher vor unverhältnismäßigen Kosten zu schützen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU-Kommission auf die Forderungen der Verbraucherschützer eingeht und entsprechende Maßnahmen ergreift.

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Verbraucherschützer fordern klare EU-Regeln für Handgepäckgebühren
Verbraucherschützer fordern klare EU-Regeln für Handgepäckgebühren (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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