BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften stehen unter Beschuss, da der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken äußert. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen kritisiert er die unklaren Regelungen, die die unternehmerische Freiheit gefährden könnten.

Die EU hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Vorschriften zur Förderung der Nachhaltigkeit in Unternehmen eingeführt. Diese Regelungen zielen darauf ab, Klimaneutralität zu erreichen, Menschenrechte zu schützen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Doch nicht alle sind von der Effektivität dieser Vorschriften überzeugt. Udo di Fabio, ein angesehener Jurist und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat in einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Di Fabio kritisiert insbesondere die Unbestimmtheit der Vorschriften, die seiner Meinung nach zu Rechtsunsicherheiten führen können. Er argumentiert, dass die unklaren Verpflichtungen, die mit potenziellen Sanktionen verbunden sind, die unternehmerische Freiheit einschränken könnten. Diese Freiheit ist jedoch durch die EU-Grundrechte-Charta geschützt, was die rechtliche Grundlage der Kritik bildet.

Ein besonderer Kritikpunkt di Fabios ist das deutsche Lieferkettengesetz sowie die europäische Lieferketten-Richtlinie. Diese Regelungen verpflichten Unternehmen, die Menschenrechtssituation bei ihren Zulieferern zu überprüfen. Di Fabio bemängelt, dass diese Anforderungen in der Praxis schwer umsetzbar sind und die Unbestimmtheit der Vorschriften eher zunehme als abnehme.

Die EU-Kommission hat auf die Kritik reagiert und angekündigt, im Rahmen des sogenannten “Omnibus”-Pakets Vereinfachungen vornehmen zu wollen. Ob dies jedoch zu einer echten Kehrtwende führt oder nur eine oberflächliche Antwort auf das wachsende Unbehagen darstellt, bleibt abzuwarten. Die Stiftung Familienunternehmen fordert jedenfalls einen klaren Kurswechsel, da viele der gut gemeinten Regulierungen nicht die angestrebten Wirkungen erzielen.

Die Diskussion um die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften zeigt, wie komplex die Balance zwischen regulatorischen Anforderungen und unternehmerischer Freiheit ist. Während die Ziele der Vorschriften unbestritten wichtig sind, bleibt die Frage, wie diese effektiv und rechtssicher umgesetzt werden können. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, ob und wie die EU ihre Nachhaltigkeitsstrategie anpasst.

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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen EU-Nachhaltigkeitsvorschriften
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen EU-Nachhaltigkeitsvorschriften (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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