MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach über dreieinhalb Jahren nähert sich der Wirecard-Prozess gegen Ex-Manager Markus Braun der entscheidenden Schlussphase. Das Landgericht München I will die Schlussplädoyers in der vierten Oktoberwoche bündeln und damit nach eigenen Angaben deutlich beschleunigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung planen jeweils einen ganzen Prozesstag für ihre Plädoyers, Braun selbst zudem ein weiteres Zeitfenster für das letzte Wort. Ein konkreter Urteilstermin wurde zwar nicht genannt, doch nach den letzten Worten fehlt dann nur noch der Richterspruch.

Im Münchner Wirecard-Prozess rückt der Moment näher, in dem aus einem langwierigen Ermittlungs- und Hauptverfahren ein Urteil wird. Das Landgericht München I will die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die vierte Oktoberwoche legen, wie der Vorsitzende Richter Markus Födisch vorgeschlagen hat. Der Prozess selbst läuft seit dem 8. Dezember 2022 und damit bereits über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren und Monaten; rechnerisch „fehlt“ nach den letzten Worten der Angeklagten nur noch der Richterspruch.
Entscheidend für den weiteren Verlauf ist vor allem, wie das Gericht die letzte Arbeitsphase organisatorisch zuschneidet. Födisch machte deutlich, dass das Tempo in der Schlussphase steigen soll: „Sonst müssen Sie sich darauf einstellen, dass es Wochen dauert, bis wir durchkommen“, sagte er. In den vergangenen Jahren hatte die Kammer üblicherweise an zwei Tagen pro Woche verhandelt; nun soll offenbar ein kompakterer Takt die verbleibenden Schritte möglichst rasch erledigen. Damit verschiebt sich auch die Erwartungshaltung der Verfahrensbeteiligten: Statt erneut eine lange Verhandlungskette zu antizipieren, rückt die Phase der abschließenden Argumentation spürbar näher an die Urteilsberatung.
Die inhaltliche Strahlkraft der Schlussphase ergibt sich aus der Kernkonstellation des Verfahrens: Angeklagt sind der frühere Vorstandschef Markus Braun sowie zwei Mitangeklagte. Braun bestreitet die Vorwürfe nach wie vor; zudem sitzt er bereits seit dem Kollaps des einstigen DAX-Konzerns vor sechs Jahren in Untersuchungshaft. Bislang hat die Kammer nach Angaben aus dem Verfahrenskontext über 270 Verhandlungstage absolviert. Diese Verfahrensdauer ist für sich genommen ein Hinweis darauf, dass es nicht um einzelne punktuelle Ereignisse geht, sondern um eine über Jahre reichende Darstellung von Handlungen, Zuständigkeiten und Auswirkungen, die nun in den Plädoyers jeweils verdichtet werden.
Welche Rolle die Staatsanwaltschaft im Schlussabschnitt spielt, wird in der geplanten Ausgestaltung der Plädoyers sichtbar. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger von Braun und des Kronzeugen Oliver Bellenhaus wollen jeweils einen ganzen Prozesstag für ihre Plädoyers nutzen. Für Braun selbst ist darüber hinaus ein zusätzlicher Tag für das letzte Wort vorgesehen, das Angeklagten vor dem Urteil zusteht. Lediglich die Verteidiger des Ex-Chefbuchhalters und dritten Angeklagten wollen ihrerseits mit einem halbtägigen Plädoyer auskommen. Zusammen ergibt das eine klare Struktur: Das Gericht verteilt die „Stimmen“ der Beteiligten so, dass sie am Ende der Sache stehen können, ohne den bisherigen Umfang des Verfahrens in eine erneute Zähigkeit ausufern zu lassen.
In der Sache selbst stellt die Staatsanwaltschaft Braun als Haupttäter dar. Der Vorwurf lautet, dass über Jahre hinweg Umsätze in Milliardenhöhe „erdichtet“ worden seien, um einen eigentlich defizitären Konzern mit Hilfe hoher Bankkredite über Wasser zu halten. Den mutmaßlichen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft in der Anklage auf gut drei Milliarden Euro. Braun positioniert sich demgegenüber als Opfer einer Betrügerbande, die im Umfeld des abgetauchten früheren Vertriebsvorstands Jan Marsalek agiert haben soll. Oliver Bellenhaus wiederum, ehemals in Dubai für Wirecard tätig, beschuldigt Braun als Mittäter und -wisser. Das Gericht muss am Ende nicht nur einzelne Aussagen gegeneinander abwägen, sondern die Plausibilität des gesamten Erklärungsmodells prüfen: Wer wusste was, wer entschied, und warum konnten die behaupteten Vorgänge so lange wirksam bleiben?
Dass ein Freispruch für Braun nach Verfahrenslogik „ausgeschlossen“ sei, wird im Text der Verfahrensdarstellung mit einem Argument verknüpft: Würden die Richter Braun für unschuldig halten, hätte er demnach längst aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Ob diese Argumentationslinie am Ende trägt, entscheidet naturgemäß das Gericht; dennoch zeigt sie, wie stark die Schlussphase auch die Frage der Beweiswürdigung und die Bewertung der bisherigen Verfahrensschritte berührt. Für Beobachter aus dem Finanz- und Kontrollumfeld liegt zudem ein weiterer Schwerpunkt darin, wie sich die Verantwortung über Organisationseinheiten verteilt: In solchen Großverfahren wird häufig sichtbar, wo genau Kontrollmechanismen versagt haben und welche Informationswege erst im Nachhinein rekonstruierbar werden.
Technisch-administrativ betrachtet ist das Verfahren damit auch ein Lehrstück über Informationsflüsse im Unternehmen: Sobald Kennzahlen, Buchungslogik und Berichtsketten auseinanderdriften, entstehen Risikozonen, in denen Manipulation nicht nur möglich, sondern schwer zu erkennen wird. Gerade in komplexen Konzernstrukturen entscheidet oft weniger die einzelne Entscheidung als die Kombination aus dokumentierten Prozessen, internen Prüfpfaden und dem tatsächlichen Zugriff auf belastbare Daten. Die Schlussplädoyers im Oktober sind deshalb mehr als ein formaler Schritt: Sie geben den Parteien die Bühne, ihre Version der Kausalitäten so zu bündeln, dass das Gericht am Ende eine klare, nachvollziehbare Linie in Richtung Urteil ziehen kann. Ein möglicher Urteilstermin wurde zwar nicht genannt, doch nach den letzten Worten der Angeklagten ist der Ablauf bis zur Entscheidung dann eng getaktet.
Für die nächsten Wochen heißt das: Der Fokus verschiebt sich von der Beweisaufnahme hin zu den abschließenden Deutungen. Wenn die Kammer die Plädoyers tatsächlich im Block hintereinander ausrichtet – beginnend mit der Staatsanwaltschaft am 19. Oktober – dürfte die Restarbeit am Ende stärker in Tagen als in Wochen messbar sein. Gleichzeitig bleibt das zentrale Spannungsfeld bestehen: Die Staatsanwaltschaft sieht eine mehrjährige Erzählung zur Stabilisierung der Unternehmenslage durch vermeintliche Umsatzdarstellung, während die Verteidigung die Verantwortung anders zuschneidet und die Rolle eines möglichen Mittätersystems in den Vordergrund stellt. Genau daraus wird sich ergeben, ob das Gericht am Ende eine Verurteilung stützt oder ob eine der Verteidigungslinien die Beweisfrage so durchdringt, dass die Richter ihr folgen.
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