BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die geplante Rentenreform soll ab 2028 eine zusätzliche Kapitalrente einführen, die Arbeitgeber und Beschäftigte mit jeweils zwei Prozent des Bruttolohns trifft. Der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnt vor deutlich höheren Kosten und sieht dadurch Risiken für Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Abschaffung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Minijobs. Im Zentrum steht damit die Frage, wie kapitalgedeckte Altersvorsorge gestaltet wird, ohne die Beitragslasten im Erwerbsleben weiter zu erhöhen.

Die Debatte um die nächste Rentenreform gewinnt an Schärfe, weil sie die Logik der Finanzierung unmittelbar verändert. Vorgesehen ist, dass ab 2028 zusätzlich zur regulären Rentenversicherung eine Kapitalrente eingeführt wird: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dafür jeweils zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen. Aus Sicht von Rainer Dulger, dem Arbeitgeberpräsidenten, bedeutet das in Summe nicht nur einen weiteren Eingriff in die Lohnnebenkosten, sondern eine Belastung, die sich in der Kalkulation vieler Unternehmen schnell zu einem festen Kostenblock verfestigt.
Technisch und systematisch knüpft die Reform an eine kapitalgedeckte Schiene an, die in Deutschland seit Jahren politisch und fachlich diskutiert wird. Die Beiträge sollen nach einer Übergangsphase ab 2028 vollständig greifen und Kapital in individuellen Versichertenkonten aufbauen, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Bis 2040 wird erwartet, dass Erträge aus diesen Anlagen das Rentenniveau anheben können; in der Debatte wird dafür ein aktueller Referenzwert von 48 Prozent genannt. Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an: Wenn Unternehmen zusätzlich Mittel bereitstellen müssen, verschiebt sich die unternehmerische Risikobetrachtung von der rein demografischen Frage hin zur Frage, wie stark sich die Mehrbelastung im Betrieb tatsächlich auswirkt und wie belastbar die Annahmen zur Rendite im Zeitverlauf sind.
Laut Dulger könnten die Kosten im laufenden Betrieb deutlich steigen. Er nennt eine jährliche Mehrbelastung von über 40 Milliarden Euro und leitet daraus ab, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen spürbar leiden könnte. Die politische Ausgangslage macht die Diskussion zusätzlich brisant: Die Reform wird im Kern als umfassendes Paket mit Expertenvorschlägen zur Altersvorsorge beschrieben, das die Koalition nach Ankündigung durchgehend umsetzen will. Unternehmen betrachten solche Gesamtkonzepte jedoch häufig als zusammenhängende Belastungskette: Selbst wenn die Ziele langfristig richtig erscheinen, kann die kurzfristige Beitrags- und Liquiditätswirkung die Standortentscheidung beeinflussen, etwa bei Investitions- und Einstellungsplänen.
In der Argumentation führt Dulger deshalb einen zentralen Mechanismus ins Feld, der auch in anderen Ländern bei Mischmodellen immer wieder auftaucht: Wer eine kapitalgedeckte Säule aufbauen will, muss dafür nicht zwingend neue Lasten addieren, sondern müsste sie an anderer Stelle kompensieren. Die Forderung lautet entsprechend, die Beitragsbelastung zu reduzieren, statt Arbeitgeber und Beschäftigte weiter zu belasten. Aus Markt- und Standortperspektive ist das mehr als Rhetorik: Eine dauerhafte Erhöhung der laufenden Kosten beeinflusst direkt die Lohnkostenquote, damit die Spielräume für Lohnerhöhungen, Qualifizierung und Automatisierungsinvestitionen. Gleichzeitig kann sie Investoren in ihrer Einschätzung zur langfristigen Ertragsstabilität beeinflussen, selbst wenn die Renditekomponente der Kapitalrente theoretisch langfristig besser werden könnte.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die geplante Abschaffung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Minijobs. Dulger argumentiert, dass Minijobs reguläre Beschäftigung nicht verdrängen, sondern flexibel einsetzbar seien und vor allem gegen Schwarzarbeit helfen könnten. Diese Sicht ist für die Arbeitsmarktpolitik relevant, weil Minijobs im Alltag oft als Einstieg dienen und Unternehmen damit Nachfrageschwankungen abfedern können, ohne sofort in Vollzeitmodelle zu wechseln. Werden solche Modelle stärker belastet, steigt zwar auf dem Papier die formale Abdeckung, gleichzeitig können aber in der Praxis administrative Hürden und höhere Gesamtkosten dazu führen, dass mehr Tätigkeiten in die Grauzone rutschen oder dass Arbeitgeber die Einsatzzeiten reduzieren.
Darüber hinaus verknüpft Dulger die Reformdebatte mit der Frage, wie verbindlich ein politischer Fahrplan sein sollte. Er zeigt sich zwar dankbar für die Arbeit der Rentenkommission, mahnt aber, dass das komplexe Reformpaket nicht einfach „durchgewinkt“ werden dürfe. Der Satz „Ein Parlament ist schließlich kein Notariat“ unterstreicht dabei die Erwartung, dass politische Gestaltungsspielräume bleiben müssen, um Zielkonflikte wie Finanzierungssicherheit, Belastungsverteilung und Arbeitsmarktfolgen aktiv zu adressieren. Unabhängig davon, ob die Kapitalrente letztlich die erwartete Wirkung auf das Rentenniveau entfalten kann: Für Unternehmen zählt, ob der Umstieg administrativ beherrschbar bleibt und ob die Reform so kalibriert ist, dass sie nicht an der falschen Stelle „beschleunigt“, also dort mehr kostet, wo sie vorrangig entlasten müsste.
Aus heutiger Perspektive ist außerdem entscheidend, wie der Übergang bis zum Wirkbetrieb ab 2028 politisch und operativ umgesetzt wird. Kapitalgedeckte Bausteine sind zwar grundsätzlich planbarer als rein umlagefinanzierte Modelle, aber sie hängen von mehreren Parametern ab: Beitragshöhe, Anlagehorizont, Kostenstrukturen, Verwahr- und Verwaltungsprozesse sowie die Entwicklung an den Finanzmärkten. Wenn die Reform mit einem klaren Zielbild beschrieben wird, bleibt in der Unternehmenssicht die Frage, wie robust dieses Zielbild unter realistischen Schwankungen ist und ob die Lastenverteilung so gewählt wird, dass Beschäftigung und Investitionen nicht aus dem Takt geraten. Genau deshalb wird Dulger zufolge nicht nur die demografische Herausforderung betont, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit in den Blick genommen werden müssen.
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