SCHLESWIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass „Likör ohne Ei“ weiterhin als Bezeichnung genutzt werden darf. Auch das Logo mit dem Hahn auf der Flasche sei zulässig. Die Richter sahen in der Formulierung keine unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör. Eine Revision ist allerdings zugelassen, weil die Auslegung der EU-Spirituosenverordnung klärungsbedürftig sein kann.

Das Urteil aus Schleswig trifft vor allem eines: die Produktverpackung im Alltag. Der Fall dreht sich um einen veganen Likör auf Sojabasis, der unter der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ vermarktet wird. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte sowohl die Wortwahl als auch das begleitende Flaschendesign mit einem bunte Hahn-Logo für zulässig. Damit rückt die Frage in den Fokus, wie streng „geschützte Bezeichnungen“ nach europäischem Recht im Marketing tatsächlich durchgesetzt werden müssen, wenn eine Alternative ohne die im Original geschützten Zutaten hergestellt wird.
Technisch-juristisch betrachtet stand die EU-Spirituosenverordnung im Mittelpunkt: Die geschützte Bezeichnung Eierlikör sei grundsätzlich nur für Produkte vorgesehen, die Eier enthalten. Der entscheidende Punkt im Berufungsverfahren war jedoch die Auslegung, ob „Likör ohne Ei“ bereits als unzulässige Anspielung verstanden werden muss. Das Gericht argumentierte, dass eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör erst aus dem Gesamtpaket entstehe – also nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus visuellen und sensorischen Eindrücken wie Farbe und Konsistenz des Getränks. Genau dieser Gesamtzusammenhang wirkt im Urteil wie eine Art „Schutzschwelle“ gegen die automatische Gleichsetzung einer veganen Variante mit dem geschützten Original.
In der Verhandlung wurde zudem die Werbeseite differenziert betrachtet: Zwar darf die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ weiterhin auf der Flasche stehen. In der Werbung aber, so die klare Linie des Gerichts, dürfe das Wort „Eierlikör“ nicht in irgendeiner Konstellation verwendet werden. Damit verschiebt sich die Praxis für Hersteller von einer reinen Etikettenprüfung hin zu einer umfassenden Kontrolle aller Marketingkanäle: Verpackung, Anzeigen, Social-Media-Posts und Produktbeschreibungen müssen sprachlich so gestaltet sein, dass keine unzulässige Nähe suggeriert wird. Für Unternehmen ist das eine konkrete Vorlage dafür, wie riskant einzelne Wörter in Kombination mit Bildsprache und Produktwirkung sein können.
Auch im Vergleich zur ersten Instanz zeigt sich, dass Gerichte im Detail nachjustieren können. Das Landgericht Kiel hatte bereits im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Gegen diese Entscheidung ging ein Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung; er sah eine Verletzung der EU-Regeln, weil „Eierlikör“ nur bei Eiern in der Rezeptur zulässig sei und seiner Ansicht nach bereits die bloße Bezugnahme unzulässig wäre. Das Oberlandesgericht ging in diesem Punkt in der Urteilsbegründung jedoch etwas weiter als die Vorinstanz und stellte stärker auf die Gesamtwirkung ab – inklusive der Frage, wann Verbraucher tatsächlich auf die Idee kommen könnten, es handle sich um etwas „wie Eierlikör“.
Für die Branche bedeutet das Urteil vor allem Planungssicherheit – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Das OLG-Urteil ist laut Text noch nicht rechtskräftig; die Revision ist zugelassen worden. Als Begründung nennt das Gericht grundsätzliche Rechtsfragen bei der Auslegung der Spirituosenverordnung, die für viele vergleichbare Fälle relevant sein könnten und bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt seien. Diese Formulierung ist für Hersteller und Markeninhaber praktisch: Sie signalisiert, dass die aktuelle Entscheidung zwar schon Wirkung entfaltet, aber die juristische Leitplanke für die nächste Runde noch nicht endgültig festgezurrt ist.
Aus Unternehmenssicht ist die Botschaft zweigeteilt. Einerseits hat der Hersteller aus Henstedt-Ulzburg mit dem Kernpunkt seiner Vermarktung Recht bekommen: „Likör ohne Ei“ bleibt in der konkreten Ausgestaltung tragfähig. Andererseits zeigt der Fall, wie schnell aus einer vermeintlich eindeutigen Kennzeichnung eine komplizierte Rechtsfrage werden kann, sobald Begriffe, Schutzbezeichnungen und Verbraucherwahrnehmung zusammenkommen. In der Produkt- und Markenstrategie heißt das: Wer vegane oder sonstige alternativen Spirituosen anbietet, braucht nicht nur eine passende Produktformel, sondern auch ein konsistentes Set aus Benennung, Grafikdesign, Farbanmutung und – besonders wichtig – werblichen Texten, die den geschützten Begriffen nicht zu nahekommen.
💳 Amazon-Kreditkarte mit 2.000 Euro Limit bestellen!
🔥 Heutige Hot Deals bei Amazon: Bis zu 80% Rabatte!
🎉 Amazon Haul-Store für absolute Schnäppchenjäger!
- ★ 23-stufiges KI-Go-Training – Für Spieler mit Grundkenntnissen der Regeln – Entwickelt als intelligenter Trainingspartner passt sich die KI Spielern von 18K bis 9D an. Ideal für alle, die die Grundregeln bereits beherrschen und ihr Spiel verbessern möchten.
- IHR EMOTIONALER AI-BEGLEITER: Eiliko ist mehr als nur ein Anhänger, es ist ein charismatischer KI-Freund. Mit einem dynamischen LED-Bildschirm, der eine Vielzahl von animierten Gesichtern und Ausdrucksformen anzeigt, reagiert er auf Ihre Interaktionen mit einzigartiger Persönlichkeit und Charme.
- 【MEHR LEBEN FÜR DEINEN SCHREIBTISCH】 Lerne Eilik kennen – deinen kleinen Roboter-Freund mit Persönlichkeit. Mit liebevollen Animationen, ausdrucksstarken Reaktionen und spielerischen Interaktionen bringt Eilik mehr Freude in deinen Alltag. Ob auf dem Schreibtisch, im Büro oder am Nachttisch – Eilik wird schnell zu einem vertrauten Begleiter für besondere Momente.
- 【XL-Größe für gedeihende Pflanzen】Geben Sie Ihren Pflanzen den Raum, den sie verdienen! Unser verbessertes, großes 13,7 cm großes Design bietet Platz für Pflanzen mit einem Durchmesser von bis zu 8,9 cm und damit deutlich mehr Platz für Wurzelwachstum und Pflanzengesundheit im Vergleich zu kleineren, veralteten Modellen. Die Produktabmessungen betragen 13,6 x 13,6 x 13,2 cm und das Gerät wiegt nur 355 g.
- V28 Update - JETZT MIT NEUEN FUNKTIONEN! Als Reaktion auf das Ladeproblem von Loona haben wir das automatische Aufladen 2.0 verbessert. Diese Optimierung hilft Loona, die Ladewege in verschiedenen Szenarien zu erkennen und anzupassen, um die Erfolgsquote beim automatischen Aufladen zu erhöhen. Mobile Hotspots können sich mit Loona verbinden und überwinden WLAN-Einschränkungen, sodass Sie jederzeit und überall mit Loona interagieren können.
- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!

- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "Urteil zu „Likör ohne Ei“: Bezeichnung bleibt zulässig" für unsere Leser?


#Sophos
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "Urteil zu „Likör ohne Ei“: Bezeichnung bleibt zulässig" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »Urteil zu „Likör ohne Ei“: Bezeichnung bleibt zulässig« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!