KYOTO / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Gaming-Community ist in Aufruhr, nachdem Nintendo seine Nutzungsbedingungen aktualisiert hat. Die neuen Regelungen könnten weitreichende Folgen für Nutzer haben, die ihre Konsolen modifizieren oder unautorisierte Software nutzen.

Nintendo, der japanische Unterhaltungselektronikkonzern, hat kürzlich seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert, was in der Gaming-Community für erhebliches Aufsehen gesorgt hat. Die neuen Bestimmungen, die seit Mai 2025 in Kraft sind, beinhalten eine umstrittene Klausel, die es dem Unternehmen theoretisch erlaubt, Nintendo Switch-Konsolen bei bestimmten Verstößen dauerhaft unbrauchbar zu machen. Diese Maßnahme, auch als “Bricking” bekannt, könnte weitreichende Konsequenzen für Nutzer haben, die ihre Geräte modifizieren oder unautorisierte Software verwenden.

Die Verschärfung der AGB wird von vielen als präventive Maßnahme im Vorfeld der erwarteten Markteinführung der nächsten Konsolengeneration, der Switch 2, interpretiert. Nintendo ist bekannt für sein striktes Vorgehen gegen Softwarepiraterie und unautorisierte Modifikationen seiner Hard- und Software. Die aktualisierten Bedingungen ersetzen alle früheren Versionen und formulieren unmissverständlich, dass Nintendo bei Nichteinhaltung der Beschränkungen die Nintendo Account-Dienste und/oder das betreffende Nintendo-Gerät ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar machen kann.

Interessanterweise variieren die Formulierungen der AGB je nach Region. In Großbritannien beispielsweise wird eher auf die Software als auf die gesamte Hardware abgezielt. Bislang hat Nintendo keine detaillierte öffentliche Erklärung dazu abgegeben, was genau unter dem “dauerhaft unbrauchbar machen” zu verstehen ist oder unter welchen konkreten Umständen eine solch drastische Maßnahme tatsächlich ergriffen würde. Eine Stellungnahme von Nintendo gegenüber einem Spielemagazin betraf lediglich neue Richtlinien zur möglichen Aufzeichnung von Video- und Audio-Chats zur Sicherheit und nicht die “Bricking”-Klausel.

Bisher griffen Konsolenhersteller bei Verstößen gegen ihre Richtlinien meist zu Sperren, die den Zugriff auf Online-Dienste wie Multiplayer-Gaming oder den E-Shop unterbanden. Ein vollständiges “Bricking” der Konsole, das sie auch für die Offline-Nutzung unbrauchbar macht, wäre eine erhebliche Verschärfung. Laut Berichten verschiedener Gaming-Medien gibt es bisher keine bestätigten Fälle, in denen Nintendo nach Inkrafttreten der neuen AGB eine Switch-Konsole auf diese Weise stillgelegt hat.

In Deutschland wäre die rechtliche Durchsetzbarkeit eines solchen “Brickings” zweifelhaft. Verbraucherrechtlich könnte dies als unzulässiger Eingriff in das Eigentum der Nutzer gewertet werden. AGB-Klauseln, die eine solche Maßnahme ermöglichen, stehen unter dem strengen Prüfmaßstab des deutschen Zivilrechts und könnten wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt werden. Auch europäische Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur Produktnutzung dürften einer vollständigen Deaktivierung entgegenstehen.

Ob Nintendo global von dieser Option tatsächlich Gebrauch machen wird und unter welchen Umständen, bleibt abzuwarten. Die Community und Verbraucherschützer werden die Handhabung dieser neuen AGB durch Nintendo sicherlich genau beobachten. Die rechtlichen und praktischen Implikationen dieser Maßnahmen könnten weitreichende Folgen für die gesamte Gaming-Industrie haben.

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Nintendo verschärft AGB: Droht das “Bricking” der Switch?
Nintendo verschärft AGB: Droht das “Bricking” der Switch? (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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