BRÜSSEL / LONDON / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jüngste Einigung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien über den Zugang zu Fischfanggebieten markiert einen bedeutenden Schritt zur langfristigen Stabilität in der Fischereiwirtschaft. Diese Vereinbarung, die den Zugang bis 2038 sichert, bietet der europäischen Fischereiindustrie eine dringend benötigte Planungssicherheit.
Die Europäische Union und Großbritannien haben kürzlich ein Abkommen erzielt, das den Zugang zu Fischfanggebieten bis zum Jahr 2038 sicherstellt. Diese Vereinbarung verlängert die vorherige Regelung um zwölf Jahre und bietet der europäischen Fischwirtschaft eine lang ersehnte Stabilität. Gerd Kraus, Leiter des Thünen-Instituts für Seefischerei in Bremerhaven, lobte die Einigung als einen wichtigen Schritt, der die freie Befahrbarkeit der britischen Gewässer bis 2038 garantiert. Ein solches Ergebnis war im Vorfeld der Verhandlungen keineswegs selbstverständlich.
Im britischen Diskurs war die Kontrolle über die eigenen Fischgründe ein zentrales Argument der Brexit-Befürworter. Nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarungen im Jahr 2026 hätte das Vereinigte Königreich die Möglichkeit gehabt, die Fischereirechte in seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone erheblich einzuschränken. Diese Zone beginnt etwa 22 Kilometer vor der Küste und verleiht dem Küstenstaat exklusive Nutzungsrechte. Die Verlängerung der Vereinbarungen bis 2038 verhindert solche Einschränkungen und sichert den Zugang für EU-Fischer.
Ein zentraler Punkt der Vereinbarung bleibt die Festlegung der künftigen Fangquoten. Diese Quoten bestimmen, wie viele Fische von den jeweiligen Parteien gefangen werden dürfen. Noch ungeklärt ist, ob die Fangquoten der EU-Fischer ihre aktuelle Höhe behalten oder reduziert werden. Diese Frage ist entscheidend für die Zukunft der europäischen Fischerei und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben.
Das bisherige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien bildet den Rahmen, innerhalb dessen beide Parteien ihre Fischfangrechte definieren können. Laut diesem Abkommen wird im Zeitraum von 2021 bis 2026 ein Viertel der Fangmöglichkeiten der EU schrittweise auf die britischen Flotten übertragen. Der beiderseitige Zugang zu den Gewässern und die damit verbundenen Quotenregelungen bleiben somit zukunftsweisend für die europäische Fischerei.
Die Einigung über den Zugang zu den Fischfanggebieten ist ein wichtiger Schritt, doch bleibt die Frage der Fangquotenregelung weiterhin offen. Experten sind sich einig, dass die Verhandlungen über die Quotenregelungen entscheidend für die langfristige Stabilität der Fischereiindustrie sein werden. Die EU und Großbritannien müssen nun Wege finden, um die Interessen beider Seiten zu wahren und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Fischbestände zu gewährleisten.
Insgesamt bietet die Vereinbarung eine wichtige Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien im Bereich der Fischerei. Sie stellt sicher, dass beide Seiten weiterhin Zugang zu den wichtigen Fischfanggebieten haben und schafft damit eine Basis für eine nachhaltige und stabile Fischereiwirtschaft. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Verhandlungen über die Fangquoten entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Branche haben werden.
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