LONDON (IT BOLTWISE) – Britische Kanzleien stehen im Mittelpunkt einer Kontroverse um versteckte Gebühren bei Sammelklagen gegen Autobanken. Verbraucherschützer äußern Bedenken über die finanziellen Belastungen für Mandanten, die ihre Beteiligung an diesen Klagen beenden möchten.

In Großbritannien geraten Anwaltskanzleien zunehmend in die Kritik, da sie in Sammelklagen gegen Autobanken versteckte Gebühren erheben. Diese Klagen, die unter dem populären „No-win-no-fee“-Modell geführt werden, versprechen zunächst kostenfreie Rechtsvertretung im Falle eines Misserfolgs. Doch Mandanten, die ihre Beteiligung an den Klagen gegen Banken wie Lloyds, Barclays oder Santander UK nach mehr als 14 Tagen beenden möchten, sehen sich mit Kosten von bis zu 175 Pfund pro Stunde konfrontiert.
Der Kern der Verfahren liegt in mutmaßlich rechtswidrigen Provisionen, die Autohäuser beim Abschluss von Finanzierungsverträgen erhielten. Analysten schätzen, dass den Banken Entschädigungszahlungen von bis zu 44 Milliarden Pfund drohen könnten. Die britische Finanzaufsicht FCA hatte bereits kritisiert, dass Händler durch die Kopplung der Provisionen an Zinshöhen Anreize hatten, teure Kredite zu vermitteln.
Während die „No-win-no-fee“-Modelle in der Werbung als risikofrei dargestellt werden, finden sich Hinweise auf Ausstiegsgebühren oft nur im Kleingedruckten der Verträge. Die Kanzlei PCP Claimback verlangt beispielsweise 175 Pfund pro Stunde für bereits geleistete Arbeit, falls ein Mandant nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aussteigt.
Auch andere Kanzleien wie Courmacs Legal, die an Millionen solcher Klagen arbeiten, erheben bei Rückzug pauschale Gebühren. Der Geschäftsführer von Courmacs Legal, Darren Smith, rechtfertigt diese mit erheblichen Vorarbeiten, die durchschnittlich 300 Pfund je Fall betragen.
Verbraucherschützer und Branchenvertreter zeigen sich zunehmend besorgt. Seema Kennedy von der Organisation Fair Civil Justice bezeichnet die Praktiken als „zutiefst bedenklich“ und kritisiert, dass Verbraucher in Klagen gelockt werden, die sie möglicherweise nicht vollständig verstehen.
Tom Goodhead, Gründer der Mass-Claim-Kanzlei Pogust Goodhead, äußerte ebenfalls Kritik an der aktuellen Situation, räumt jedoch ein, dass auch seine Kanzlei Standardklauseln für etwaige Gebühren nutzt, diese jedoch nie erhoben hat.
Die Solicitors Regulation Authority bereitet derzeit einen Bericht zu den Praktiken der Branche vor, der sich auch mit den beanstandeten Gebührenmodellen befassen soll. Das britische Supreme Court wird in Kürze über ein Berufungsurteil entscheiden, das die Provisionen als unrechtmäßig einstufte, was die Anteile der betroffenen Banken bereits unter Druck gesetzt hat.

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