MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Streit um das Design von Cola-Mix-Getränken zwischen Berentzen und Paulaner geht in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht München I Berentzen untersagt hatte, seine Mio Mio Cola+Orange Mische in der bisherigen Gestaltung zu vertreiben, kündigt das Unternehmen nun Berufung an.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Getränkeherstellern Berentzen und Paulaner hat eine neue Wendung genommen. Nachdem das Landgericht München I Berentzen untersagt hatte, das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische weiter zu verwenden, hat Berentzen angekündigt, in Berufung zu gehen. Diese Entscheidung fiel, nachdem das Gericht die farbliche Gestaltung der Flaschen als zu ähnlich zum geschützten Design von Paulaners Spezi befand.
Berentzen-Chef Oliver Schwegmann äußerte sich auf LinkedIn kritisch zu dem Urteil und bezeichnete es als „lebensfremd“. Er betonte, dass nicht nur er als juristischer Laie, sondern auch erfahrene Anwälte und Experten im Markenrecht das Urteil mit Unverständnis aufgenommen hätten. Schwegmann argumentiert, dass ähnliche Farbgestaltungen in vielen Produktkategorien zu finden seien, was das Urteil in seinen Augen unverständlich mache.
Das Gerichtsurteil fokussierte sich nicht auf die Verwechslungsgefahr der Produkte, sondern darauf, ob die farbliche Gestaltung der Mio Mio Flaschen Kunden zu der Annahme verleiten könnte, dass eine Verbindung zu Paulaner besteht. Diese Entscheidung führte zu einem Verkaufsverbot der betroffenen Flaschen und drohte mit einem Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro. Zudem müsste Mio Mio Schadenersatz leisten und bereits produzierte Flaschen vernichten.
Die Berufung hat im Zivilrecht eine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts durch die Einlegung der Berufung vorerst nicht rechtskräftig wird und somit nicht vollstreckbar ist. Berentzen hofft, dass das Berufungsgericht sowohl die Tatsachen als auch die rechtlichen Aspekte des Falls neu bewertet.
Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begründet. Das Unternehmen argumentierte, dass der Schutz seiner Marke geschwächt würde, wenn man nicht gegen ähnlich gestaltete Produkte vorgehe. Dabei stand der Schadenersatz nicht im Vordergrund, sondern der Schutz der Markenidentität.
In der ersten Instanz hatte Berentzen vergeblich versucht, die farbenfrohe Gestaltung seiner Flaschen mit einer Anekdote zu verteidigen. Diese sei von einer Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden. Vor Gericht fand diese Erklärung jedoch keinen Anklang.
Mit der Berufung wird der Fall nun erneut aufgerollt. Das Berufungsgericht wird sowohl die Tatsachen als auch die rechtlichen Aspekte des Falls prüfen. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Markenprodukten in der Getränkeindustrie haben.

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