LONDON (IT BOLTWISE) – Immer mehr Unternehmen fordern ihre Mitarbeiter auf, wieder häufiger ins Büro zu kommen. Dies führt zu höheren Fahrtkosten, insbesondere bei den aktuellen Benzinpreisen. Ein möglicher Ausweg könnte der Fahrtkostenzuschuss sein, den einige Arbeitgeber freiwillig anbieten.

In Zeiten steigender Benzinpreise und der Rückkehr vieler Arbeitnehmer ins Büro wird der Fahrtkostenzuschuss zu einem wichtigen Thema. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern diese Unterstützung bieten, tun dies auf freiwilliger Basis. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag, der die Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz abdeckt. Wichtig ist, dass dieser Zuschuss nicht mit der Pendlerpauschale verwechselt wird, die eine steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten ermöglicht.
Der Fahrtkostenzuschuss ist besonders für Arbeitnehmer interessant, die eine längere Strecke zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Ab einer einfachen Wegstrecke von 17 Kilometern kann sich der Zuschuss lohnen, da in diesem Fall keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden können. Bei der Nutzung des eigenen PKWs gilt der Zuschuss als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Überschreitet der Zuschuss den pauschal zu versteuernden Betrag von 375 Euro im Monat, wird der darüber hinausgehende Betrag individuell versteuert.
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei einer Distanz von 80 Kilometern und 19 Arbeitstagen im Monat entstehen bei einem Kilometerpreis von 30 Cent Kosten von 456 Euro. Wird ein Zuschuss von 500 Euro vereinbart, sind 375 Euro pauschal zu versteuern, während die restlichen 125 Euro individuell versteuert werden müssen. Diese Regelungen machen den Zuschuss für viele Arbeitnehmer attraktiv, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind.
Eine Besonderheit besteht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket sind laut Einkommensteuergesetz steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Zuschusses. Dies macht das Ticket besonders beliebt. Alternativ können Arbeitgeber auch Tankgutscheine bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei anbieten, was eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung der Mitarbeiter darstellt.

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