MAINZ / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein deutsches Gericht hat Google untersagt, seinen Mailservice Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones zu bevorzugen. Dies ist ein bedeutender Schritt im Kampf um mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit für Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf das neue EU-Digitalmarktrecht.

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In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Mainz entschieden, dass Google seinen Mailservice Gmail nicht mehr bevorzugen darf, wenn Nutzer ein Android-Smartphone einrichten. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt im Kampf um mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit für Verbraucher dar. Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de, der zur 1&1-Gruppe gehört, hatte gegen den US-Technologieriesen geklagt, da die bisherigen Praktiken von Google den Wettbewerb erheblich einschränkten.

Das Gericht stellte fest, dass für die Einrichtung eines Google-Kontos, das für den Zugriff auf Dienste wie den Google Play Store oder YouTube erforderlich ist, bisher eine Gmail-Adresse notwendig war. Dies setzte andere Mailanbieter wie GMX und Web.de unter Druck, da ihre Adressen nur umständlich genutzt werden konnten. Google hat zwar sein Verhalten geändert und erlaubt seit Mai 2025 die Einrichtung eines Kontos mit einer Handynummer, erstellt jedoch automatisch eine Gmail-Adresse, was das Gericht ebenfalls als problematisch ansieht.

Die Klage von 1&1 basiert auf dem neuen EU-Digitalmarktrecht, das seit März 2024 in Kraft ist. Dieses Gesetz stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber großen Tech-Konzernen wie Google. Der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, die Macht der großen Plattformbetreiber zu begrenzen und den Wettbewerb zu fördern, indem sie verpflichtet werden, ihre eigenen Dienste und die ihrer Wettbewerber gleich zu behandeln.

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und bezeichnete es als gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit strengem Datenschutz entscheiden. Google hingegen äußerte Bedenken, dass solche Entscheidungen das Bestreben des DMA zur Harmonisierung der Regeln untergraben könnten. Der Fall wird voraussichtlich in die nächste Instanz gehen, da Google bereits Rechtsmittel eingelegt hat.




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Deutsches Gericht stoppt Googles Bevorzugung von Gmail
Deutsches Gericht stoppt Googles Bevorzugung von Gmail (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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