NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Christine Hunsicker, die Gründerin des Mode-Startups CaaStle, steht im Zentrum eines massiven Betrugsskandals. Sie wird beschuldigt, Investoren um über 300 Millionen US-Dollar betrogen zu haben, indem sie falsche Finanzberichte und gefälschte Dokumente vorlegte.

Christine Hunsicker, die Gründerin und CEO des Mode-Tech-Startups CaaStle, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Sie soll Investoren um mehr als 300 Millionen US-Dollar betrogen haben, indem sie gefälschte Finanzberichte und Dokumente vorlegte. Diese Anschuldigungen wurden in einer Anklage erhoben, die am 18. Juli vom Büro des US-Staatsanwalts für den südlichen Bezirk von New York veröffentlicht wurde.
Hunsicker, die sich am selben Tag den Behörden stellte, plädierte auf nicht schuldig. Ihre Anwälte betonten, dass die Anklage ein verzerrtes Bild der Ereignisse zeichne und dass Hunsicker vollständig mit den Ermittlungsbehörden kooperiert habe. Sie betonten, dass es noch viel mehr zu dieser Geschichte gebe, das ans Licht kommen werde.
Das Unternehmen CaaStle, das im Juni Insolvenz anmeldete, wurde von Hunsicker als ein schnell wachsendes Geschäft mit einem Wert von über 1,4 Milliarden US-Dollar dargestellt. In Wirklichkeit befand sich das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten mit begrenzten liquiden Mitteln. Um Investoren zu täuschen, soll Hunsicker gefälschte Bankauszüge und andere Dokumente verwendet haben, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu übertreiben.
Die Anklage wirft Hunsicker auch vor, falsche Informationen genutzt zu haben, um persönliche Bankkredite in Höhe von 20 Millionen US-Dollar zu erhalten. Trotz der Ermittlungen und der Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte soll sie weiterhin Investitionen für CaaStle und ein weiteres Projekt namens P180 eingeworben haben.
Die Vorwürfe gegen Hunsicker umfassen unter anderem Drahtbetrug, Wertpapierbetrug und Geldwäsche, die jeweils mit einer Höchststrafe von 20 Jahren Haft geahndet werden können. Die Anklage wegen falscher Angaben gegenüber einer Finanzinstitution könnte sogar eine Höchststrafe von 30 Jahren nach sich ziehen.

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