BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesrechnungshof äußert Bedenken hinsichtlich der Effektivität des geplanten Sondervermögens von 100 Milliarden Euro für die Länder. Es besteht die Gefahr, dass die erhofften Investitionen in die Infrastruktur ausbleiben könnten. Der Bericht kritisiert insbesondere das Fehlen von Mindestvorgaben und Kontrollmechanismen, die sicherstellen sollen, dass die Mittel tatsächlich zu wirtschaftlichen und nachhaltigen Investitionen führen.

Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des geplanten Sondervermögens von 100 Milliarden Euro, das für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur der Länder vorgesehen ist. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags wird darauf hingewiesen, dass das Risiko besteht, dass die beabsichtigten Investitionen ausbleiben könnten. Der Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert, dass der Bund auf wesentliche Stellschrauben für den Erfolg des Gesetzes verzichtet.
Ursprünglich hatten Bundestag und Bundesrat ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen, von denen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen sollten. Ein Entwurf des Finanzministeriums sah vor, dass mindestens 60 Prozent der Gelder an die Kommunen fließen sollten. Diese Quote wurde jedoch im endgültigen Entwurf des Kabinetts nicht mehr berücksichtigt, was der Rechnungshof ebenfalls bemängelt.
Der Bericht des Rechnungshofs hebt hervor, dass der Gesetzentwurf Mindestvorgaben vermissen lässt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei unzureichend verankert, und Investitionen, die nicht wirtschaftlich seien, könnten vom Bund nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Zudem fehlen haushaltsrechtlich vorgeschriebene Erfolgskontrollen sowie konkretisierte Gesetzesziele, die für eine effektive Umsetzung notwendig wären.
Um die größtmögliche Wirkung der Bundesmittel zu gewährleisten, sei es erforderlich, dass die Investitionen der Länder durch diese Mittel erhöht würden. Der Rechnungshof betont, dass es unverzichtbar sei, angemessene Kontroll- und Rückforderungsmechanismen des Bundes zu etablieren. Ohne diese elementaren Grundbedingungen sei der Gesetzentwurf mit Blick auf die gesamtstaatliche Zielerreichung substanzlos.

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