BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt für Spannungen zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). Während das Ministerium neue Regulierungen plant, fordert der FRK die Einhaltung des Koalitionsvertrags, der den Markt vor staatlichen Eingriffen schützen soll.

Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat in Deutschland eine hitzige Debatte ausgelöst. Im Zentrum steht die Forderung des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Koalitionsvertrag respektiert, der eine marktfreundliche Politik ohne übermäßige staatliche Eingriffe vorsieht. Der FRK kritisiert, dass das Eckpunktepapier des BMDS neue Regulierungen und Vorschriften einführen möchte, die die unternehmerische Freiheit einschränken könnten.
Besonders im Fokus steht der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, den das BMDS beschleunigen will. Der FRK begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um einen schnelleren Glasfaserausbau, insbesondere innerhalb von Gebäuden. Die Mitglieder des FRK, die über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft verfügen, sehen jedoch die Gefahr, dass die geplanten Maßnahmen die Marktdynamik behindern könnten. Insbesondere die Einführung fester Zugangs- und Mitnutzungsentgelte wird als potenzielles Hindernis für den Wettbewerb um die beste Lösung für den FTTH-Ausbau gesehen.
Ein weiterer Streitpunkt ist das Recht auf Vollausbau, das greifen soll, wenn auch nur eine einzige Wohnung in einem Gebäude einen Glasfaseranschluss erhält. Der FRK sieht hierin einen Eingriff in die Rechte der Gebäudeeigentümer und warnt vor hohen Investitionsrisiken. Die Bedingungen für Zugangs- und Mitnutzungsentgelte sollten laut FRK von den Marktteilnehmern selbst ausgehandelt werden, um Investitionskalkulationen nicht zu untergraben.
Der FRK befürchtet zudem, dass zusätzliche bürokratische Anforderungen, wie die Vorhaltung vorbereiteter Zugangsvereinbarungen und die Veröffentlichung konkreter Zugangsbedingungen, insbesondere kleine und mittelständische Telekommunikationsunternehmen belasten könnten. Diese Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau gebäudeinterner Netze und sollten nicht durch erhöhte Bürokratie behindert werden. Die Vorschläge des BMDS zur TKG-Novelle werden auf dem Breitbandkongress des FRK intensiv diskutiert, um mögliche Lösungen und Kompromisse zu finden.

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