BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Einzug in das neue Eigenheim ist ein bedeutender Moment für Bauherren. Doch bevor die Kisten gepackt werden, ist eine formelle Abnahme des Hauses unerlässlich. Ohne diese können rechtliche Probleme und finanzielle Risiken entstehen.

Der Einzug in das neue Eigenheim markiert für viele Bauherren einen lang ersehnten Meilenstein. Doch bevor die Freude über das neue Zuhause überhandnimmt, ist es wichtig, die rechtlichen und praktischen Schritte zu beachten, die vor dem Einzug erforderlich sind. Eine formelle Abnahme des Hauses ist unerlässlich, um spätere Probleme zu vermeiden.
Die Abnahme des Hauses ist ein entscheidender rechtlicher Schritt im Bauprozess. Sie dient nicht nur der Feststellung, dass das Bauwerk vertragsgemäß erstellt wurde, sondern auch der Sicherung der Rechte des Bauherrn. Ohne eine offizielle Abnahme riskiert der Bauherr, dass sein Einzug als stillschweigende Billigung des Bauwerks gewertet wird, selbst wenn noch Mängel vorhanden sind.
Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung an das Bauunternehmen fällig, und die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln geht auf den Bauherrn über. Dies bedeutet, dass der Bauherr nachweisen muss, dass Mängel bestehen, was ohne eine formelle Abnahme schwierig sein kann. Zudem beginnt mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche zu laufen.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Bauherren trotz Einzugs schriftlich erklären, dass keine Abnahme erfolgt ist. Diese Erklärung sollte gegenüber dem Bauunternehmen festgehalten werden, um eine konkludente Abnahme zu vermeiden und die eigenen Rechte zu sichern. Daher ist es ratsam, die Abnahme mit einem Protokoll und einer klaren Dokumentation durchzuführen, um den unbeschwerten Einzug ins neue Zuhause zu gewährleisten.

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