BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission erwägt, die Durchsetzung bestimmter Teile des KI-Gesetzes zu pausieren, um die Einführung von KI-Technologien zu fördern. Dies könnte insbesondere für Startups von Bedeutung sein, die sich durch strenge Vorschriften benachteiligt fühlen. Polen und andere Länder haben bereits Bedenken hinsichtlich der engen Fristen geäußert.

Die Europäische Kommission steht vor der Herausforderung, die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU zu fördern, während gleichzeitig die Einhaltung strenger Vorschriften sichergestellt werden muss. Am selben Tag, an dem die Kommission eine Konsultation zur Vereinfachung der Technologieregelwerke eröffnete, wurde bekannt, dass gezielte Anpassungen des KI-Gesetzes in Betracht gezogen werden. Diese Anpassungen könnten notwendig sein, um die Durchsetzung bestimmter Teile des Gesetzes zu pausieren, was eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens erfordern würde.
Ein exklusiver Bericht deutet darauf hin, dass die Kommission plant, am 8. Oktober eine Strategie zur Förderung der KI-Einführung vorzustellen. Ein zentrales Problem ist, dass die Standardisierungsorganisationen die Frist zur Bereitstellung der geforderten Standards nicht eingehalten haben. Trotz dieser Verzögerung betont die Kommission, dass sie die Einhaltung des geplanten Durchsetzungsdatums im nächsten August nicht gefährden will.
Polen, das bis Juni die Präsidentschaft des Rates der EU innehatte, hat sich offen für Verzögerungen gezeigt und ein Papier an andere EU-Länder verteilt, in dem vorgeschlagen wird, die Bußgelder für Unternehmen, die gegen die Hochrisiko-KI-Regeln verstoßen, um sechs oder zwölf Monate zu verschieben. Diese Initiative wird von Schweden und der Tschechischen Republik unterstützt, die ebenfalls eine Pause befürworten.
Die Bedenken der Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf die engen Umsetzungsfristen des Gesetzes und die potenziellen Auswirkungen auf europäische Startups. Es besteht die Sorge, dass diese Unternehmen gezwungen sein könnten, in weniger regulierte Rechtsräume abzuwandern, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden. Die Kommission hat sich bisher nicht zu den nächsten Schritten geäußert, aber ein Sprecher verwies auf ein bevorstehendes digitales Omnibus-Paket, das im November finalisiert werden soll.

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