BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In Deutschland wird der Ruf nach strengeren Regeln zur Eindämmung von Sozialmissbrauch lauter. Detlef Scheele, ehemaliger Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, fordert klare gesetzliche Anpassungen, um kriminellen Netzwerken entgegenzuwirken. Besonders im Fokus steht die Definition des Erwerbstätigkeitsbegriffs im Sozialgesetzbuch II.

In Deutschland wächst der Druck auf die Politik, Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen zu ergreifen. Detlef Scheele, der frühere Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, hat sich mit einer eindringlichen Forderung an die Öffentlichkeit gewandt. Er kritisiert bestehende Lücken im Sozialrecht, die es kriminellen Netzwerken ermöglichen, das System auszunutzen. Besonders problematisch sei die Praxis, Menschen in heruntergekommenen Immobilien zu registrieren, um durch fiktive Beschäftigungen Sozialleistungen zu erhalten.
Scheele hebt hervor, dass der Erwerbstätigkeitsbegriff im Sozialgesetzbuch II dringend klarer definiert werden müsse. Der aktuelle Paragraf 7 erlaubt es, mit geringfügigen Jobs umfangreiche Sozialleistungen zu beziehen, was laut Scheele eine der Hauptursachen für den Missbrauch darstellt. Diese Gesetzeslücke müsse geschlossen werden, um die Integrität des Systems zu bewahren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in Scheeles Forderungen ist die Verbesserung des behördlichen Datenabgleichs. Er sieht darin einen essenziellen Schritt, um Missbrauch effektiv zu bekämpfen. Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, die Regelungen zu verschärfen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat vorgeschlagen, dass ein sporadischer Minijob nicht automatisch Anspruch auf umfassende Sozialleistungen geben sollte.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Reformen liegt bei der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Sie plant, im Herbst konkrete Vorschläge zu präsentieren, die unter anderem den Ausbau des Datenaustauschs zwischen relevanten Behörden umfassen. Zudem soll ein spezialisiertes Kompetenzzentrum bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet werden, um Leistungsmissbrauch gezielt zu erkennen und zu verhindern.

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