SCHLESWIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine von Volkswagen verwendete Software zur Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen rechtswidrig ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Automobilindustrie haben, da sie die Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern in Frage stellt.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Automobilindustrie erschüttern könnte. Es erklärte eine von Volkswagen eingesetzte Software zur Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen für rechtswidrig. Diese Software, die im Rahmen eines Updates nach dem Dieselskandal eingeführt wurde, enthält Funktionen, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduzieren, was zu einem höheren Schadstoffausstoß führt.
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht das sogenannte Thermofenster, eine Funktion, die die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen einschränkt, um den Motor vor Schäden zu schützen. Während Volkswagen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) argumentieren, dass diese Maßnahme notwendig sei, um den Motor zu schützen, sehen Umweltschützer darin eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Gericht entschied, dass das KBA die Genehmigung für diese Software nicht hätte erteilen dürfen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Automobilindustrie haben. Bereits seit Jahren gibt es Streitigkeiten zwischen Autobauern und Umweltschützern über die Zulässigkeit solcher Thermofenster. Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 klargestellt, dass solche Software nur dann zulässig sei, wenn keine andere Lösung zur Abwendung von Risiken für den Motor existiere. Diese Entscheidung könnte nun als Präzedenzfall für weitere Verfahren dienen.
Die Deutsche Umwelthilfe, die die Klage eingereicht hatte, sieht sich durch das Urteil bestätigt und plant, weitere Verfahren gegen andere Hersteller einzuleiten. Diese könnten ebenfalls gezwungen sein, ihre Software anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Volkswagen hat angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise vor das Bundesverwaltungsgericht geht.

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