BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In Deutschland kommt es alle zwei Minuten zu einem Wildunfall. Obwohl die Zahl der Unfälle leicht gesunken ist, bleibt das Risiko hoch. Autofahrer müssen wissen, wann ihre Versicherung für Schäden aufkommt und wann nicht.

In Deutschland ereignet sich statistisch gesehen alle zwei Minuten ein Unfall mit einem Wildtier. Trotz eines leichten Rückgangs der gemeldeten Wildunfälle im letzten Jahr bleibt die Gefahr auf den Straßen bestehen. Rund 16.324 Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen und anderen Tieren wurden gemeldet. Autofahrer sollten wissen, wie sie solche Zusammenstöße vermeiden können und was zu tun ist, wenn es doch zu einem Unfall kommt, denn nicht immer übernimmt die Versicherung den Schaden.
Um einen Wildunfall zu vermeiden, sollten Fahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie durch Wald- und Feldgebiete fahren. Bei Sichtung von Wildtieren auf der Straße oder am Straßenrand ist es ratsam, abzublenden, abzubremsen und durch Hupen auf sich aufmerksam zu machen. Sollte ein Zusammenstoß unvermeidbar sein, empfiehlt der ADAC, das Lenkrad gerade zu halten und eine Vollbremsung durchzuführen, um ein Abkommen von der Straße oder einen Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr zu vermeiden.
Die Versicherung zahlt in der Regel, wenn ein Fahrer einem Tier ausweichen muss und dabei ein Schaden entsteht, da durch das Ausweichmanöver möglicherweise ein größerer Schaden vermieden wurde. Allerdings muss der Fahrer nachweisen können, dass das Ausweichen notwendig war und nicht durch einen Fahrfehler verursacht wurde. Ohne Zeugen kann dies schwierig sein. Viele Versicherer bieten mittlerweile erweiterte Verträge an, die auch Kollisionen mit Haus- und Nutztieren abdecken, sofern dies im Vertrag festgehalten ist.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt. Wenn der Fahrer nachweislich zu schnell unterwegs war und der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise hätte vermieden werden können, entfällt der Versicherungsschutz. Auch bei grob fahrlässigem Verhalten erlischt der Schutz, wobei der Versicherer den Beweis erbringen muss. Zudem muss eine tatsächliche Gefahr vom Tier ausgegangen sein. War das Tier bereits tot und blockierte nur die Straße, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Unfälle mit kleineren Wildtieren wie Dachsen sind ebenfalls oft nicht abgedeckt.

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