BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Aussetzung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland zeigt erste Auswirkungen. Trotz einer Härtefallregelung wurden bisher keine Visa erteilt, was auf die restriktiven Vorgaben des Auswärtigen Amtes zurückzuführen ist.

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Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, den Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, hat weitreichende Konsequenzen. Seit dem 24. Juli ist der Nachzug für zwei Jahre gestoppt, was insbesondere syrische Familien betrifft. Diese Maßnahme wurde getroffen, um die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten, wie das Auswärtige Amt betont. Doch die Umsetzung dieser Regelung stößt auf Kritik, da bisher keine Visa für Härtefälle erteilt wurden.

Die Härtefallregelung sollte eigentlich eine Möglichkeit bieten, in besonders dringenden Fällen den Familiennachzug zu ermöglichen. Doch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Clara Bünger wurden bisher keine Visa auf dieser Grundlage erteilt. Das Auswärtige Amt hat zwar Fälle zur Prüfung vorliegen, jedoch ist von erteilten Visa keine Rede. Dies wirft Fragen zur Effektivität und Menschlichkeit der aktuellen Asylpolitik auf.

Seit Inkrafttreten der Regelung wurden rund 1.500 Härtefallanzeigen gestellt. Diese werden in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) geprüft. Die Fälle werden in Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt übermittelt, das dann entscheidet, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen möglich ist. Doch die strikten Vorgaben des Auswärtigen Amtes lassen kaum Spielraum für positive Entscheidungen, kritisiert Bünger.

Die restriktive Ausgestaltung der Weisung des Auswärtigen Amtes wird von vielen als zu eng angesehen. Hilfsorganisationen, die betroffene Familien unterstützen, raten oft nur in besonders außergewöhnlichen Fällen zur Antragstellung, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. Dies zeigt, dass die aktuelle Regelung nicht nur bürokratische Hürden schafft, sondern auch die humanitären Bedürfnisse der Betroffenen vernachlässigt.

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Aussetzung des Familiennachzugs: Keine Visa für Härtefälle
Aussetzung des Familiennachzugs: Keine Visa für Härtefälle (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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