KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben könnte.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein Urteil verkündet, das die Diskussionen um die Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) neu belebt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Eigentümer, die keinen direkten Nutzen aus einer Sanierungsmaßnahme ziehen, dennoch an den Kosten beteiligt werden können. Diese Entscheidung könnte die Art und Weise, wie Kosten in solchen Gemeinschaften verteilt werden, grundlegend verändern.

In der Vergangenheit war es üblich, dass die Kosten für gemeinschaftliches Eigentum, wie die Instandhaltung von Dächern oder Heizungsanlagen, nach Miteigentumsanteilen verteilt wurden. Doch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 hat neue Möglichkeiten eröffnet. Laut Luisa Peitz vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland können abweichende Regelungen getroffen werden, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.

Ein zentraler Punkt der aktuellen Diskussion ist das sogenannte Hausgeld, das für die laufenden Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird. Der Jahreswirtschaftsplan, der vom Verwalter erstellt wird, dient als Grundlage für die Verteilung dieses Hausgelds. Bei wichtigen finanziellen Entscheidungen muss die Gemeinschaft jedoch zustimmen, was eine flexible Beschlusskompetenz erfordert.

Der fünfte Zivilsenat des BGH befasst sich derzeit mit der Reichweite dieser Beschlusskompetenz. Der Fall einer Eigentümerin, die an den Sanierungskosten eines Garagendachs beteiligt werden sollte, obwohl sie keinen Stellplatz besitzt, hat die Debatte entfacht. Ein früherer Entscheid des BGH betonte den großen Gestaltungsspielraum der Gemeinschaft, wonach auch bislang befreite Eigentümer durch Beschlüsse zur Kostentragung herangezogen werden können.

Für überstimmte Eigentümer, die durch Mehrheitsbeschlüsse benachteiligt werden könnten, existieren Widerspruchsrechte. Rechtsmittel wie Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen bieten den Betroffenen die Möglichkeit, die Beschlüsse rechtlich überprüfen zu lassen. Diese Klagen sind jedoch mit Fristen verbunden und erfordern eine fundierte Begründung, wie Peitz erläutert.

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion Beachtung findet, ist die Frage der Kosten für erfolgreiche Klagen. Der BGH entschied 2024, dass diese Kosten auf die siegreichen Eigentümer umgelegt werden können, was insbesondere in kleinen Gemeinschaften abschreckend wirken könnte.

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BGH-Urteil zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften sorgt für Klarheit
BGH-Urteil zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften sorgt für Klarheit (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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