BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Verbraucher dazu aufgerufen, bei der Auswahl von Zahlungsdienstleistern nicht nur auf die Benutzerfreundlichkeit zu achten. Sicherheitsaspekte und der Umgang mit Daten sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat kürzlich eine Warnung ausgesprochen, die Verbraucher dazu ermutigt, bei der Auswahl von Zahlungsdienstleistern nicht nur auf die Benutzerfreundlichkeit zu achten. Diese Empfehlung kommt inmitten von Berichten über Sicherheitsprobleme bei großen Zahlungsplattformen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Obwohl das BSI keinen bestimmten Anbieter namentlich erwähnt hat, wird die Botschaft als indirekte Warnung vor der Nutzung von Diensten wie Paypal verstanden.
Ein zentrales Anliegen des BSI ist die Transparenz im Umgang mit Kundendaten. Viele Zahlungsdienstleister machen keine klaren Angaben darüber, wie und nach welchen Kriterien Kundendaten weitergegeben werden. Dies birgt das Risiko, dass sensible Informationen in die falschen Hände geraten könnten. Das BSI empfiehlt daher, bei der Auswahl eines Dienstleisters auch dessen Reputation im Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu berücksichtigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den das BSI anspricht, sind die Ausfallrisiken. In der Vergangenheit kam es bei einigen Anbietern zu technischen Störungen, die zu massiven Problemen führten. So berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen Vorfall, bei dem Sicherheitssysteme eines großen Zahlungsdienstleisters ausgefallen sind und dadurch unberechtigte Lastschriften bei Banken eingereicht wurden. Dies führte dazu, dass mehrere Banken zeitweise alle Transaktionen des Anbieters stoppten.
Die Verbraucherzentrale rät in solchen Fällen, unberechtigten Buchungen sofort zu widersprechen und gegebenenfalls Lastschriften bei der Hausbank zurückbuchen zu lassen. Diese Maßnahmen sind bis zu 13 Monate nach der Belastung möglich, sofern kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde. Bei Fragen sollten sich Betroffene an den offiziellen Kundenservice des Zahlungsdienstleisters wenden, um weitere Schritte zu klären.

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