BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant, die Regelbedarfe für das Bürgergeld ab 2026 unverändert zu lassen. Gleichzeitig sollen härtere Sanktionen für Empfänger eingeführt werden, die sich nicht kooperativ zeigen. Diese Maßnahmen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Empfänger und die Sozialpolitik haben.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelbedarfe für das Bürgergeld ab 2026 unverändert zu lassen, sorgt für Diskussionen. Während die Zahlungen für Alleinstehende bei 563 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro bleiben, wird gleichzeitig über schärfere Sanktionen für unkooperative Empfänger nachgedacht. Diese Maßnahmen sollen die Empfänger dazu anregen, aktiver an der Arbeitsmarktintegration teilzunehmen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont die Notwendigkeit, dass Bürgergeldempfänger ihre Pflichten ernst nehmen und Termine wahrnehmen. Die geplanten Sanktionen sollen insbesondere diejenigen treffen, die ohne triftigen Grund Termine versäumen. Diese Ankündigung folgt auf eine Phase, in der die Regelbedarfe in den vergangenen Jahren regelmäßig erhöht wurden, um die Inflation auszugleichen.
Die Entscheidung, die Regelbedarfe nicht zu erhöhen, steht im Kontrast zu den bisherigen Anpassungen, die auf die wirtschaftlichen Herausforderungen reagierten. Experten warnen, dass diese Nullrunde die finanzielle Belastung für viele Empfänger erhöhen könnte, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Die Regierung argumentiert jedoch, dass die Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Im Jahr 2024 gab es etwa 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger, von denen rund 4 Millionen als erwerbsfähig gelten. Diese Gruppe könnte von den neuen Sanktionen besonders betroffen sein. Die Regierung plant, die Unterstützung für kooperative Empfänger zu verstärken, während unkooperative Empfänger mit Kürzungen rechnen müssen. Diese Strategie soll langfristig die Eigenverantwortung stärken und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern.

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