KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof steht kurz vor einer Entscheidung, die den Einzelhandel in Deutschland nachhaltig beeinflussen könnte. Im Mittelpunkt steht eine Klage gegen Netto Marken-Discount wegen irreführender Werbung. Die Wettbewerbszentrale wirft dem Discounter vor, die Preisangabenverordnung missachtet zu haben, indem ein vermeintlicher Preisnachlass auf Kaffeeprodukte suggeriert wurde, der in Wirklichkeit nicht existierte.

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird bald eine Entscheidung in einem Fall treffen, der weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel in Deutschland haben könnte. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Lebensmitteleinzelhändler Netto Marken-Discount, der von der Wettbewerbszentrale verklagt wurde. Der Vorwurf lautet, dass Netto mit irreführender Werbung gegen die Preisangabenverordnung verstoßen habe.

Der konkrete Fall dreht sich um eine Kaffeewerbung, in der Netto einen Preisnachlass von 36 Prozent auf ein Kaffeeprodukt suggerierte. Der beworbene Preis von 4,44 Euro wurde mit einem angeblichen Vorwochenspreis von 6,99 Euro verglichen. Erst in einer Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass der Artikel bereits in den letzten 30 Tagen zum Preis von 4,44 Euro erhältlich war. Diese Praxis könnte Verbraucher in die Irre führen und verstößt möglicherweise gegen die Preisangabenverordnung.

Die Preisangabenverordnung verlangt, dass Händler bei der Werbung mit Preisnachlässen stets den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass diese Regelung strikt einzuhalten ist und der Referenzpreis nicht in einer Fußnote versteckt werden darf. Diese Klarstellung könnte nun auch den Ausgang des Falls gegen Netto maßgeblich beeinflussen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für Netto, sondern für den gesamten Einzelhandel richtungsweisend sein könnte. Sollte das Gericht zugunsten der Wettbewerbszentrale entscheiden, könnte dies zu einer strengeren Überwachung der Preisangaben im Einzelhandel führen und die Art und Weise, wie Rabatte beworben werden, grundlegend verändern.

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Bundesgerichtshof prüft Netto-Rabattwerbung: Auswirkungen auf den Einzelhandel
Bundesgerichtshof prüft Netto-Rabattwerbung: Auswirkungen auf den Einzelhandel (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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