BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Schritt haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Krankenhausplanung infrage zu stellen.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Verfassungsklage eingereicht, um die Regelungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Krankenhausplanung zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der G-BA-Richtlinien, insbesondere in Bezug auf die Behandlung von sehr kleinen Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm. Ab 2024 sollen Krankenhäuser nur dann von den Krankenkassen vergütet werden, wenn sie eine bestimmte Mindestanzahl an behandelten Patienten nachweisen können.
Die Gesundheitsminister der betroffenen Länder kritisieren, dass diese Vorgaben eine unzulässige Beschneidung der föderalen Planungsrechte darstellen und zu Versorgungslücken führen könnten. Manne Lucha, Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, betont, dass die föderalen Rechte in der Krankenhausplanung gewahrt bleiben müssen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, verteidigt die Vorgaben als notwendig, um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten. Er argumentiert, dass bei planbaren und komplexen Interventionen die Häufigkeit der Behandlungen entscheidend für die Qualität der Ergebnisse sei. Routine sei der Schlüssel zur Senkung der Sterberate und zur Verringerung von Spätfolgen bei Frühgeborenen. Qualitätsstandards seien nicht verhandelbar und stünden nicht im Widerspruch zur Krankenhausplanung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss, als höchstes Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitssystem, regelt die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Diese juristische Prüfung könnte wegweisend für die zukünftige Ausgestaltung der Krankenhausplanung und die Rolle des G-BA sein. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland haben könnte.

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