BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission schlägt vor, die Ausnahmeregelung für den Heringfang in der westlichen Ostsee zu beenden. Diese Maßnahme soll die stark geschrumpften Fischbestände schützen und eine Erholung ermöglichen. Die Fangmöglichkeiten für fast alle Fischarten sollen im kommenden Jahr drastisch reduziert werden.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, der die Fangmöglichkeiten für Heringe in der westlichen Ostsee drastisch einschränken soll. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans, um die stark geschrumpften Fischbestände in der Region zu schützen. Der Vorschlag sieht vor, die bisherige Ausnahmeregelung für den gezielten Heringfang mit kleinen Booten und passivem Fanggerät zu beenden. Lediglich die Beifangregelung soll bestehen bleiben, wodurch sich die erlaubte Fangmenge auf 394 Tonnen halbieren würde.
Die Kommission stützt ihre Vorschläge auf wissenschaftliche Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Diese Empfehlungen sind jedoch nicht bindend, da die endgültige Entscheidung über die Fangmengen von den Fischereiministern der EU-Länder getroffen wird. Im vergangenen Jahr wurde die Ausnahme vom Fangverbot für die kleine Küstenfischerei verlängert, obwohl die Kommission bereits damals ein vollständiges Verbot vorgeschlagen hatte.
Fischerei-Kommissar Costa Kadis äußerte sich besorgt über den schlechten Zustand der Fischbestände in der Ostsee. Viele Bestände stünden kurz vor dem Zusammenbruch, und das Ökosystem verschlechtere sich zusehends. Diese Entwicklungen haben nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die lokalen Fischer, die auf den Heringfang angewiesen sind.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission sind Teil eines größeren Trends zur nachhaltigen Fischerei in Europa. In den letzten Jahren hat die EU verstärkt auf wissenschaftlich fundierte Maßnahmen gesetzt, um die Fischbestände zu schützen und die Meeresökosysteme zu erhalten. Diese Bemühungen stehen jedoch oft im Spannungsfeld zwischen ökologischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Interessen der Fischereiindustrie.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten werden sich Ende Oktober mit dem Kommissionsvorschlag befassen. Es bleibt abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Einschränkungen in der aktuellen Form umgesetzt werden oder ob es zu Anpassungen kommt, um die Interessen der betroffenen Fischer zu berücksichtigen.

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