LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen durch Blitzeinschläge nicht zwingend Entschädigungen zahlen müssen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Passagiere haben, die auf Entschädigungen bei Flugverspätungen hoffen. Die Richter betonten jedoch, dass Airlines alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um solche Umstände zu vermeiden.

 Heutige Tagesdeals bei Amazon!  ˗ˋˏ$ˎˊ˗

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Rechte von Flugpassagieren bei Verspätungen durch Blitzeinschläge betrifft. In dem Urteil wurde festgestellt, dass ein Blitzeinschlag als außergewöhnlicher Umstand gilt, der Fluggesellschaften von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreien kann. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche von Passagieren haben, die bei Verspätungen auf Entschädigungen hoffen.

Im konkreten Fall ging es um einen Vorfall in Österreich, bei dem ein Flugzeug beim Landeanflug auf einen rumänischen Flughafen vom Blitz getroffen wurde. Aufgrund der notwendigen technischen Sicherheitsüberprüfung konnte das Flugzeug nicht wie geplant für den Weiterflug nach Wien eingesetzt werden. Die Passagiere erreichten Wien mit einer Ersatzmaschine und einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Ein Passagier trat seine Ansprüche an ein Unternehmen ab, das vor einem österreichischen Gericht eine Entschädigung von 400 Euro verlangte.

Der EuGH betonte, dass Fluggesellschaften nicht dazu ermutigt werden sollten, Sicherheitsüberprüfungen zu unterlassen, um Pünktlichkeit zu gewährleisten. Vielmehr müssen sie nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Eintritt und die Folgen außergewöhnlicher Umstände zu vermeiden. Dies ist eine wichtige Klarstellung, die die Balance zwischen Sicherheit und Pünktlichkeit im Luftverkehr betont.

Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Luftfahrtindustrie haben. Airlines müssen nun sicherstellen, dass sie ihre Sicherheitsprotokolle und Maßnahmen zur Vermeidung von Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände dokumentieren und nachweisen können. Dies könnte zu einer verstärkten Investition in Sicherheits- und Wartungstechnologien führen, um die Anforderungen der Gerichte zu erfüllen und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.

*Amazon-Kreditkarte ohne Jahresgebühr mit 2.000 Euro Verfügungsrahmen bestellen! a‿z




Hat Ihnen der Artikel bzw. die News - EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag - gefallen? Dann abonnieren Sie uns doch auf Insta: AI News, Tech Trends & Robotics - Instagram - Boltwise

Unseren KI-Morning-Newsletter «Der KI News Espresso» mit den besten KI-News des letzten Tages gratis per eMail - ohne Werbung: Hier kostenlos eintragen!


EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag
EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



Folgen Sie aktuellen Beiträge über KI & Robotik auf Twitter, Telegram, Facebook oder LinkedIn!
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Finanzberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Finanzberater einholen. IT BOLTWISE® schließt jegliche Regressansprüche aus.









Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de. Da wir bei KI-erzeugten News und Inhalten selten auftretende KI-Halluzinationen nicht ausschließen können, bitten wir Sie bei Falschangaben und Fehlinformationen uns via eMail zu kontaktieren und zu informieren. Bitte vergessen Sie nicht in der eMail die Artikel-Headline zu nennen: "EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag".
Stichwörter Blitzschlag Entschädigung Eu-recht Flugverspätung Lufthansa
Alle Märkte in Echtzeit verfolgen - 30 Tage kostenlos testen!

Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag" für unsere Leser?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Die aktuellen intelligenten Ringe, intelligenten Brillen, intelligenten Uhren oder KI-Smartphones auf Amazon entdecken! (Sponsored)


  • Es werden alle Kommentare moderiert!

    Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.

    Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.

    Du willst nichts verpassen?

    Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
    Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »EuGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Flugverspätung durch Blitzeinschlag« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!

    621 Leser gerade online auf IT BOLTWISE®
    KI-Jobs