MAINZ / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Gerichtsurteil in Mainz stellt Googles Praxis in Frage, bei der Einrichtung von Android-Smartphones den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen. Dies könnte weitreichende Folgen für den digitalen Wettbewerb in Europa haben, da es die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen stärkt. Der Fall könnte in die nächste Instanz gehen, da Google bereits Rechtsmittel eingelegt hat.

Ein kürzliches Urteil des Landgerichts Mainz hat Google untersagt, seinen Mailservice Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones zu bevorzugen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den digitalen Wettbewerb in Europa haben, da sie die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen stärkt. Die Klage wurde von 1&1, dem Mutterkonzern von GMX und Web.de, eingereicht, da Nutzer bisher gezwungen waren, eine Gmail-Adresse zu verwenden, um ein Google-Konto zu erstellen.
Das Urteil basiert auf dem neuen EU-Digitalmarktrecht, dem Digital Markets Act (DMA), das seit März 2024 in Kraft ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Macht großer Plattformbetreiber wie Google, Apple und Amazon einzuschränken und sicherzustellen, dass sie ihre eigenen Dienste und die ihrer Wettbewerber gleichbehandeln. Der DMA soll verhindern, dass diese Unternehmen ihre Marktposition zementieren und den Wettbewerb behindern.
Google hat bereits auf das Urteil reagiert und sein Verhalten geändert, indem es seit Mai 2025 ermöglicht, bei der Einrichtung eines Android-Smartphones nur eine Handynummer anzugeben. Dennoch erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht nicht zusagt. 1&1 sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher, da Millionen Nutzer sich nun bewusst für europäische Anbieter mit strengerem Datenschutz entscheiden können.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass das EU-Regelwerk Wirkung zeigt. GMX und Web.de konnten auf Basis des DMA umfassende Änderungen in den Einrichtungsprozessen von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchsetzen. Google hingegen äußerte Bedenken, dass solche Entscheidungen das Bestreben des DMA, die Regeln zu harmonisieren, untergraben könnten. Trotz der rechtlichen Auseinandersetzungen zeigt sich der Aktienkurs von Alphabet stabil und verzeichnete an der NASDAQ einen Anstieg.


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