WASHINGTON D.C. / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass die Trump-Administration bei der Löschung von Gesundheitswebseiten gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat.
Ein US-Bundesgericht hat festgestellt, dass die Trump-Administration bei der Entfernung von Gesundheitswebseiten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Diese Entscheidung betrifft die Anweisung des Office of Personnel Management (OPM) an das Gesundheitsministerium (HHS), die Webseiten im Zuge eines präsidialen Erlasses zur sogenannten ‘Gender-Ideologie’ zu löschen. Der Erlass zielte darauf ab, die Sprache in Regierungsdokumenten zu ändern, die sich mit Themen wie Transgender und nicht-binären Personen befassen.
Bereits am ersten Tag seiner Amtszeit hatte Präsident Trump eine Reihe von Exekutivanordnungen erlassen, darunter eine, die eine schnelle Anpassung der Sprache in Regierungsdokumenten forderte. Infolgedessen entfernten verschiedene Abteilungen des HHS, darunter das CDC und das NIH, zahlreiche Webseiten, die wichtige Gesundheitsinformationen bereitstellten. Diese Seiten enthielten Informationen zu Themen wie Jugendpsychologie, HIV-Tests, Drogenmissbrauch und Verhütung.
Richter John D. Bates stellte fest, dass die Geschwindigkeit und die Art der Löschung gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstießen. Die Kläger argumentierten, dass die Entfernung der Webseiten ohne angemessene Überprüfung und ohne die Möglichkeit einer späteren Wiederveröffentlichung erfolgte. Dies beeinträchtigte nicht nur die Öffentlichkeit, die auf diese Informationen angewiesen war, sondern auch Ärzte, die diese Daten für ihre tägliche Arbeit benötigten.
Einige Ärzte berichteten, dass die Entfernung der Ressourcen ihre Fähigkeit beeinträchtigte, Patienten effektiv zu behandeln. Ein Arzt aus Chicago erklärte, dass er ohne die CDC-Ressourcen Schwierigkeiten hatte, einen Chlamydien-Ausbruch an einer Schule zu bewältigen. Andere Ärzte fanden es schwieriger, Patienten mit komplexen medizinischen Vorgeschichten zu beraten, da ihnen die notwendigen Informationen fehlten.
Das Gericht ordnete an, dass die gelöschten Webseiten wiederhergestellt werden müssen, sofern sie für die Arbeit der Ärzte von Bedeutung sind. Es bleibt jedoch abzuwarten, in welchem Umfang diese Informationen wieder verfügbar gemacht werden, da einige Bundesrichter die Kooperationsbereitschaft der Administration in Frage stellen.
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