LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Haustiere bei Flugreisen als Gepäck behandelt werden. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Falls aus Spanien, bei dem eine Frau 5.000 Euro Schadensersatz für ihre verschwundene Hündin verlangte. Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass die Entschädigung für verlorene Haustiere den Regeln für Reisegepäck unterliegt.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Behandlung von Haustieren bei Flugreisen betrifft. In einem Fall aus Spanien, bei dem eine Frau ihre Hündin auf einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona verlor, entschied das Gericht, dass Haustiere wie Gepäck behandelt werden. Die Frau hatte 5.000 Euro Schadensersatz gefordert, nachdem ihr Hund aus der Transportbox entkommen und verschwunden war.
Die Fluggesellschaft berief sich auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung bei internationalen Flugreisen regelt. Dieses Übereinkommen legt eine Haftungsobergrenze für Reisegepäck fest, die auch für Haustiere gilt. Das spanische Gericht hatte den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob diese Regelung auch für Tiere zutrifft.
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Begriff “Personen” im Montrealer Übereinkommen sich auf Reisende bezieht und Haustiere nicht als solche gelten. Daher unterliegen sie den gleichen Haftungsregeln wie Gepäck. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Tierbesitzern bei Flugreisen haben.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sich der Risiken bewusst zu sein, die mit dem Transport von Haustieren im Flugzeug verbunden sind. Tierbesitzer sollten sich über die Bedingungen und Haftungsgrenzen der jeweiligen Fluggesellschaften informieren, um im Falle eines Verlustes oder Schadens vorbereitet zu sein.

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