LONDON (IT BOLTWISE) – Die europäische KI-Verordnung, die seit August 2025 in Kraft ist, könnte zur Bremse für Digitalisierungsprojekte werden. Unsicherheiten in der Anwendung und fehlende technische Expertise in Verwaltungen führen zu einer strategischen Verlangsamung, ähnlich wie bei der DSGVO. Die Verordnung soll den Einsatz von KI regulieren und Risiken begrenzen, doch die praktische Umsetzung gestaltet sich schwierig.

Die europäische KI-Verordnung, die seit dem 1. August 2025 in Kraft ist, hat das Potenzial, die Digitalisierung in Europa maßgeblich zu beeinflussen. Sie ist das erste umfassende Regelwerk zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und zielt darauf ab, den Einsatz von KI europaweit zu regulieren, Risiken zu begrenzen und Grundrechte zu schützen. Doch in der Praxis zeigt sich, dass Unsicherheiten über den Anwendungsbereich und fehlende technische Expertise in Verwaltungen die Umsetzung erschweren könnten.
Ein zentrales Problem der KI-Verordnung ist der weit gefasste Anwendungsbereich. Die Definition von KI in der Verordnung ist technisch und begrifflich so breit, dass auch einfache Systeme wie Chatbots oder Auto-Fill-Funktionen darunterfallen könnten. Diese Unsicherheit führt dazu, dass Verwaltungen risikoscheu agieren und Projekte verzögern oder gar verhindern. Die rechtliche Systematik trifft auf eine digitale Wirklichkeit, die weitaus unübersichtlicher ist als angenommen.
Besonders problematisch ist die Auslegung zentraler Begriffe wie der Fähigkeit zur Inferenz oder der Autonomie von KI-Systemen. Hybride Softwarelösungen, die maschinelles Lernen mit festen Entscheidungslogiken verbinden, sind in der Praxis häufig anzutreffen, doch ihre juristische Einordnung bleibt unklar. Diese Unsicherheiten führen dazu, dass die Bewertung und Entscheidung über den Einsatz von KI-Systemen oft bei juristischen Fachabteilungen liegt, die im Zweifel risikoscheu handeln.
Die KI-Verordnung könnte, ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), als strategisches Hemmnis für Digitalisierungsprojekte dienen. Rechtliche Risiken werden häufig als Vorwand genutzt, um Projekte aufzuschieben oder zu modifizieren. Diese defensive Haltung ist oft weniger dem tatsächlichen Inhalt der Verordnung geschuldet als vielmehr einer tief verankerten Kultur der Risikoaversion innerhalb der Verwaltung. Um die Verordnung effektiv umzusetzen, bedarf es einer differenzierten, nicht dogmatischen Auslegung und einer besseren Integration von technischem Wissen in den Entscheidungsprozess.

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