BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach intensiven Verhandlungen im Kanzleramt haben sich die Spitzen von Union und SPD auf wesentliche Reformen geeinigt. Die Umgestaltung des Bürgergeldsystems zu einer neuen Grundsicherung und die Einführung der Aktivrente sind zentrale Ergebnisse. Doch nicht alle Streitpunkte konnten beigelegt werden.

Die jüngsten Verhandlungen zwischen Union und SPD im Kanzleramt führten zu bedeutenden Einigungen in zentralen politischen Fragen. Eine der wichtigsten Entscheidungen betrifft die Umgestaltung des bisherigen Bürgergeldsystems in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Reform wird strengere Auflagen für die rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher mit sich bringen. Wer Termine im Jobcenter versäumt, muss mit drastischen Kürzungen der Leistungen rechnen, bis hin zur vollständigen Streichung im Wiederholungsfall.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Einigung ist die Einführung der sogenannten Aktivrente. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Menschen im Rentenalter die Möglichkeit haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuzuverdienen. Diese Maßnahme soll bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, um den Rentnern mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen. Die Aktivrente wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen möglich sein.
Auch im Bereich der Elektromobilität wurden Fortschritte erzielt. Ein neues Förderprogramm für E-Autos soll insbesondere Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu erleichtern. Bis 2029 sollen Milliardenbeträge aus dem EU-Klimasozialfonds und dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden, um diese Transformation zu fördern.
Im Bereich Verkehr und Infrastruktur bleibt die Koalition bei ihrem Kurs, das Verkehrsnetz durch Sanierung und Modernisierung zu verbessern, jedoch auch durch Neu- und Ausbau weiterzuentwickeln. Hierfür sollen drei Milliarden Euro im schuldenfinanzierten Sondervermögen umgeschichtet werden. Ein Streitpunkt bleibt jedoch das endgültige Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennermotoren im Jahr 2035. Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf eine abschließende Position geeinigt, was weitere Diskussionen erforderlich macht.

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