GELSENKIRCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Linke hat auf einer Klausur in Gelsenkirchen einen Antrag zur Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz beschlossen. Angesichts der aktuellen Diskussionen über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht durch Union und SPD, setzt die Linke auf eine Abschaffung dieser Option. Die Fraktionschefin Heidi Reichinnek betonte, dass die Wehrpflicht angesichts der NATO-Truppenstärke von über drei Millionen Soldaten unnötig sei.

Die Linke hat auf einer Klausurtagung in Gelsenkirchen einen Antrag zur Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz beschlossen. Diese Forderung steht im Kontrast zu den aktuellen Diskussionen innerhalb der Union und SPD, die eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht in Betracht ziehen. Die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek betonte, dass die Wehrpflicht angesichts der NATO-Truppenstärke von über drei Millionen Soldaten als überflüssig angesehen wird.
Im Grundgesetz ist die Wehrpflicht im Artikel 12a verankert, der besagt, dass Männer ab dem 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können. Diese Pflicht wurde jedoch 2011 durch einen Beschluss des Bundestags ausgesetzt. Die Linke argumentiert, dass anstelle einer Wehrpflicht mehr finanzielle Mittel für freiwillige Dienste bereitgestellt werden sollten, um jungen Menschen eine Alternative zu bieten.
Die politische Landschaft in Deutschland ist in dieser Frage gespalten. Während einige Parteien die Wehrpflicht als Mittel zur Stärkung der nationalen Verteidigung betrachten, sieht die Linke darin einen überholten Zwangsdienst. Die Fraktion verspricht, jeden jungen Menschen zu unterstützen, der sich diesem Dienst entziehen möchte, sollte es zu einer Wiedereinführung kommen.
Zusätzlich zu ihrer Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht setzt sich die Linke für umfassende Sozialreformen ein. Sie plant, Anträge zu Themen wie Rente, Gesundheit, Pflege, Existenzsicherung und Mindestlohn einzubringen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung hoch verschuldeter Kommunen, indem Bund und Länder die kommunalen Altschulden übernehmen sollen, um Investitionen in öffentliche Einrichtungen zu ermöglichen.

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