LONDON (IT BOLTWISE) – Die jüngsten Änderungen in der europäischen Marktkommunikationsverordnung stellen Verbraucher vor neue Herausforderungen, insbesondere beim Umzug. Wer seine Stromverträge nicht rechtzeitig anpasst, könnte in eine kostspielige Falle tappen.
Die Einführung der neuen europäischen Marktkommunikationsverordnung hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher, die umziehen. Diese Verordnung, die Prozesse zwischen Versorgern, Netzbetreibern und Kunden standardisieren und digitalisieren soll, bringt eine entscheidende Änderung mit sich: Rückwirkende Vertragsänderungen sind nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass Verbraucher, die ihren Stromvertrag nicht rechtzeitig kündigen oder ummelden, Gefahr laufen, doppelte Stromrechnungen zu erhalten – und das nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Nachmieter.
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor den finanziellen Folgen dieser Regelung. Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale erklärt, dass ohne fristgerechte Abmeldung der Vertrag für die alte Wohnung weiterlaufen kann, obwohl man bereits ausgezogen ist. Der neue Mieter verbraucht, während der alte Mieter zahlt. Diese Situation wird durch die Umstellung auf ein IT-System verschärft, das keine rückwirkenden Vertragswechsel mehr zulässt.
Die neue Regelung erfordert, dass alle Vertragswechsel, Kündigungen und Umzugsmeldungen spätestens 14 Tage vor dem Wohnungswechsel eingeleitet werden. Wer erst am Umzugstag seinen Stromanbieter kontaktiert, ist bereits zu spät dran. In der Zwischenzeit landet der Kunde in der teuren Ersatz- oder Grundversorgung, aus der man nicht einfach herauskommt. Selbst die Nutzung einer einzigen Steckdose in der neuen Wohnung führt zu einem konkludenten Vertragsabschluss, der aktiv gekündigt werden muss, bevor ein Anbieterwechsel möglich ist.
Ein weiterer Stolperstein ist die sogenannte Marktlokations-ID, eine elfstellige Identifikationsnummer, die für die Ummeldung oder Kündigung eines Vertrags erforderlich ist. Ohne diese Nummer, die auf der letzten Stromrechnung oder im Kundenportal des Anbieters zu finden ist, lässt sich kein Vertrag ummelden. Das Anfordern dieser ID beim Netzbetreiber kann wertvolle Tage kosten.
Obwohl die Reform einen „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ verspricht, betrifft dies nur die Kommunikation zwischen Stromversorger und Netzbetreiber, nicht jedoch die vertraglichen Fristen für Verbraucher. Wer glaubt, mit wenigen Klicks im Netz sei alles am selben Tag erledigt, irrt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft eine Checkliste, die vor dem Umzug, beim Auszug und beim Einzug abgearbeitet werden sollte.
Die neuen Regelungen könnten besonders für Personen mit ohnehin knappen Budgets oder wechselnden Wohnsituationen, wie Studierende oder Berufseinsteiger, problematisch werden. Verbraucherschützer fordern daher Nachbesserungen, um die Transparenz der Prozesse zu erhöhen und die Kommunikation seitens der Anbieter zu verbessern. Es sei nicht hinnehmbar, dass Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie gar nicht mehr nutzen.
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