RALEIGH / LONDON (IT BOLTWISE) – In North Carolina wurden kürzlich bedeutende Änderungen für das Wahlrecht von im Ausland stationierten Militärangehörigen und deren Familien eingeführt. Diese Anpassungen folgen auf ein Gerichtsurteil, das die bisherige Praxis der Wahldurchführung in Frage stellte.

Die Wahlbehörden von North Carolina haben nach einem Gerichtsurteil wesentliche Änderungen an den Wahlregeln für im Ausland stationierte Militärangehörige und deren Familien vorgenommen. Diese Entscheidung folgt auf die langwierige Klärung der Wahlen zum Obersten Gerichtshof des Bundesstaates im November, die sich über Monate hinzog. Ein Kandidat hatte die Gültigkeit bestimmter Stimmzettel angefochten, was letztlich zu einer gerichtlichen Überprüfung führte. Jefferson Griffin, der Kläger in diesem Fall, stellte die Gültigkeit der Stimmen von im Ausland lebenden Militärangehörigen in Frage, da der Bundesstaat keine Foto-ID verlangte. Obwohl Griffin keinen konkreten Betrugsnachweis erbrachte, stimmte das Berufungsgericht zu, dass die Wahlhelfer das Gesetz zur Foto-ID falsch interpretiert hatten. Zudem entschied das Gericht, dass erwachsene Kinder von Militärangehörigen, die nie in North Carolina gelebt haben, nicht mehr an staatlichen und lokalen Wahlen teilnehmen dürfen. Laut Sam Hayes, dem Wahlleiter des Bundesstaates, dürfen diese Wähler jedoch weiterhin an Bundeswahlen teilnehmen, da das Bundesrecht dies vorschreibt. Ann Webb von Common Cause North Carolina kritisierte die Entscheidung und betonte, dass solche Änderungen von den Gesetzgebern und nicht von Wahlbeamten aufgrund eines einzelnen Gerichtsurteils getroffen werden sollten. Sie hob hervor, dass es ungewöhnlich sei, zusätzliche Anforderungen für Militär- und Auslandswähler zu stellen, da diese bereits durch einheitliche Bundesgesetze abgedeckt sind. Webb stellte die Frage, warum die Gesetzgebung nicht über mögliche Hindernisse für Militärwähler und deren Familien diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Vorlage von Wählerausweisen.

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