BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundespolizei steht vor einer bedeutenden Erweiterung ihrer Befugnisse. Ein neues Gesetz soll es der Behörde ermöglichen, Drohnen abzuwehren und umfassendere Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Reform zielt darauf ab, die Sicherheit an Flughäfen und in der Bahn-Infrastruktur zu erhöhen.

Die Bundespolizei in Deutschland soll durch ein neues Gesetz deutlich mehr Befugnisse erhalten, um den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist die Einführung von Maßnahmen zur Drohnenabwehr, die bisher im über 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz nicht vorgesehen waren. Diese Neuerung ist besonders relevant angesichts der zunehmenden Bedrohung durch unbemannte Fahrzeugsysteme, die sowohl an Land als auch in der Luft und zu Wasser operieren können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundespolizei geeignete technische Mittel einsetzen darf, um Gefahren durch Drohnen abzuwehren, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schifffahrt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat bereits angekündigt, dass eine spezielle Drohnenabwehreinheit innerhalb der Bundespolizei aufgebaut werden soll, die stets mit den neuesten Technologien ausgestattet wird. Zudem ist geplant, ein Drohnenabwehrzentrum zu errichten, um die Koordination dieser Maßnahmen zu verbessern.
Neben der Drohnenabwehr umfasst die Reform des Bundespolizeigesetzes auch weitere Kompetenzausweitungen. So soll die Bundespolizei künftig in der Lage sein, Telefone abzuhören und Standortdaten zu erheben, um beispielsweise die Einreise von Extremisten zu verhindern. Auch die Übermittlung von Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengen-Raums an die Bundespolizei wird automatisiert, um die Effizienz der Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesänderung ist die Einführung eines Aufenthaltsverbots, das es der Bundespolizei ermöglicht, Personen für bis zu drei Monate von bestimmten Orten fernzuhalten. Dies soll insbesondere bei gewaltbereiten Personen rund um Fußballspiele Anwendung finden. Darüber hinaus erhält die Bundespolizei mehr Befugnisse, um Personen in Gewahrsam zu nehmen, die gegen ein Ausreiseverbot verstoßen könnten, wie etwa Extremisten oder gewaltbereite Fußballfans.

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