OpenAI: Ohne urheberrechtliches Material sind nützliche KI-Modelle "unmöglich" - IT BOLTWISE® x Artificial Intelligence

MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – OpenAI betont die Notwendigkeit urheberrechtlich geschützten Materials für die Entwicklung von KI-Werkzeugen – Ihre Schaffung wäre ohne dieses Material „unmöglich“.

Die Entwicklung fortschrittlicher KI-Werkzeuge wie ChatGPT und Bildgeneratoren wie DALL-E, Stable Diffusion oder Midjourney steht zunehmend im Fokus rechtlicher Debatten. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, gab kürzlich zu, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in der Entwicklung von KI-Tools unumgänglich sei. Diese Erkenntnis wurde im Rahmen einer Stellungnahme an den Kommunikations- und Digitalausschuss des britischen Oberhauses deutlich.

Große Sprachmodelle, die Technologien wie ChatGPT zugrunde liegen, werden durch Trainingssessions entwickelt, die unter anderem auf umfangreichen Inhalten basieren, die aus dem öffentlichen Internet gesammelt werden – oft ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Dieses Vorgehen, ein langjähriger Brauch in der akademischen Forschung zum maschinellen Lernen, wird nun, da solche Modelle kommerziell genutzt werden, intensiv hinterfragt.

„In der heutigen Zeit, in der das Urheberrecht nahezu jede Form menschlichen Ausdrucks abdeckt – von Blogbeiträgen, Fotos, Forenposts, Softwarecode-Fragmenten bis hin zu Regierungsdokumenten – wäre es unmöglich, führende KI-Modelle ohne die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zu trainieren“, schrieb OpenAI in seiner Einreichung.

Die Beschränkung des Trainingsmaterials auf gemeinfreie Bücher und Zeichnungen, die vor über einem Jahrhundert erstellt wurden, würde nicht ausreichen, um KI-Systeme zu entwickeln, die den heutigen Anforderungen gerecht werden. Diese Aussage folgt auf eine Klage, die letzten Monat von der New York Times gegen OpenAI und Microsoft, einem bedeutenden Investor in OpenAI, eingereicht wurde. Sie beschuldigen die Unternehmen, Inhalte der Zeitung unrechtmäßig in ihren Produkten verwendet zu haben.

OpenAI verteidigt sich hauptsächlich mit dem Rechtsgrundsatz des „Fair Use“, der eine begrenzte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Erlaubnis des Eigentümers unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Unternehmen behauptet, dass das Urheberrecht die Schulung von KI-Modellen mit solchem Material nicht verbiete.

„Die Schulung von KI-Modellen mit öffentlich verfügbaren Internetmaterialien ist Fair Use, wie durch langjährige und allgemein akzeptierte Präzedenzfälle unterstützt“, schrieb OpenAI in einem Blogbeitrag am Montag.

Diese Behauptung ist nicht das erste Mal, dass OpenAI Fair Use im Zusammenhang mit seinem KI-Trainingsdaten geltend macht. Bereits im August verteidigte OpenAI in einem ähnlichen Fall die Nutzung öffentlich verfügbarer Materialien als Fair Use.

Das Unternehmen behauptete, dass die Autoren in jener Klage den Umfang des Urheberrechts missverstanden und nicht die Einschränkungen und Ausnahmen (einschließlich Fair Use) berücksichtigten, die Raum für Innovationen wie die jetzt im Vordergrund stehenden großen Sprachmodelle lassen.

OpenAI: Ohne urheberrechtliches Material sind nützliche KI-Modelle \
OpenAI: Ohne urheberrechtliches Material sind nützliche KI-Modelle „unmöglich“ (DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe einer Künstlichen Intelligenz generiert worden sein.



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