LONDON (IT BOLTWISE) – Bei der Kontaktaufnahme mit Anwaltskanzleien per E-Mail ist Vorsicht geboten. Ohne bestehende Mandantenbeziehung besteht keine Vertraulichkeitspflicht, was zu unerwarteten Offenlegungen führen kann.

Die Kontaktaufnahme mit einer Anwaltskanzlei per E-Mail kann für viele Menschen der erste Schritt sein, um rechtlichen Rat einzuholen. Doch es ist wichtig zu verstehen, dass das bloße Versenden von Informationen an eine Kanzlei nicht automatisch eine Mandantenbeziehung begründet. Ohne eine solche Beziehung oder eine ausdrückliche Vereinbarung, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln, besteht keine Verpflichtung seitens der Kanzlei, die übermittelten Informationen geheim zu halten.
Dies bedeutet, dass Informationen, die ohne vorherige Absprache gesendet werden, möglicherweise an Dritte weitergegeben oder sogar gegen den Absender verwendet werden können. Daher ist es ratsam, vor der Übermittlung sensibler Daten zunächst ein Gespräch mit einem Anwalt zu führen, um die Rahmenbedingungen für die Vertraulichkeit zu klären.
Interessierte sollten sich bewusst sein, dass die rechtlichen Schutzmechanismen erst greifen, wenn eine formelle Mandantenbeziehung besteht. In der Regel wird dies durch einen schriftlichen Vertrag oder eine mündliche Vereinbarung bestätigt. Bis dahin sollten potenzielle Mandanten vorsichtig sein, welche Informationen sie preisgeben.
Für diejenigen, die erwägen, eine Kanzlei zu beauftragen, ist es ratsam, zunächst ein persönliches Treffen oder ein Telefonat zu vereinbaren. Dies bietet die Gelegenheit, die Vertraulichkeitsbedingungen zu besprechen und sicherzustellen, dass alle übermittelten Informationen geschützt sind. Die Kenntnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Interessen der Beteiligten zu wahren.

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