NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Rechtsstreit um das NFT-Projekt von Dolce & Gabbana hat in den USA einen Rückschlag erlitten. Ein New Yorker Bundesgericht hat die Klage gegen die US-Tochter des italienischen Modehauses abgewiesen.
Der Rechtsstreit um das NFT-Projekt von Dolce & Gabbana hat in den USA einen Rückschlag erlitten. Ein New Yorker Bundesgericht hat die Klage gegen die US-Tochter des italienischen Modehauses abgewiesen. Die Kläger, eine Gruppe von NFT-Käufern, hatten behauptet, dass Dolce & Gabbana und seine US-Tochter im Wesentlichen als ein Unternehmen agieren und das NFT-Projekt „DGFamily“ nicht wie versprochen umgesetzt hätten.
Das Gericht entschied, dass Dolce & Gabbana USA Inc. nicht als „Alter Ego“ seiner italienischen Muttergesellschaft Dolce & Gabbana SRL angesehen werden kann. Richterin Naomi Reice Buchwald stellte fest, dass die Klage nicht ausreichend darlegt, wie die US-Tochter in das NFT-Projekt involviert war. Die Kläger hatten argumentiert, dass es eine Überschneidung in der Führung und den Mitarbeitern zwischen den beiden Unternehmen gebe, konnten jedoch keine konkreten Beispiele für die Beteiligung der US-Tochter am NFT-Projekt liefern.
Das NFT-Projekt „DGFamily“ wurde 2022 gestartet und versprach den Käufern exklusive digitale und physische Vorteile, darunter digitale Outfits für das Metaverse Decentraland, physische Kleidung und Live-Events. Die Kläger behaupten, dass Dolce & Gabbana diese Vorteile nicht vollständig bereitgestellt und Millionen von Dollar aus dem Verkauf der NFTs einbehalten habe.
Dolce & Gabbana USA hatte im Januar beantragt, die Klage abzuweisen, mit der Begründung, dass es sich um eine separate Einheit handele, die nicht mit den Handlungen der italienischen Muttergesellschaft in Verbindung gebracht werden könne. Das Unternehmen argumentierte, dass es keine gemeinsame Unternehmung mit UNXD oder einer anderen Entität eingegangen sei, um NFTs zu verkaufen, zu bewerben oder zu fördern.
Die Zukunft der Klage ist ungewiss, da Dolce & Gabbana USA der einzige in den USA ansässige Beklagte war. Die anderen Beklagten, der in Dubai ansässige NFT-Marktplatz UNXD Inc. und das in Italien ansässige Unternehmen Bluebear Italia SRL, wurden nicht mit der Klage bedient, wie das Gericht feststellte.
Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen, die mit der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit NFTs verbunden sind, insbesondere wenn es um internationale Unternehmen geht. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf zukünftige Klagen in diesem Bereich haben, da sie die Notwendigkeit unterstreicht, klare Verbindungen zwischen den beteiligten Einheiten nachzuweisen.
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