LOS ANGELES / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Bundesrichter hat entschieden, dass der Einsatz von Nationalgarde und Marines in Los Angeles durch Präsident Trump gegen das Bundesgesetz verstößt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung des Militärs in inländischen Polizeieinsätzen haben.

Ein Bundesrichter in San Francisco hat entschieden, dass Präsident Donald Trumps Einsatz von Nationalgarde und Marines in Los Angeles gegen das Bundesgesetz verstößt, das den Einsatz des Militärs als inländische Polizeikraft verbietet. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Nutzung des Militärs in den USA haben.
Richter Charles Breyer, ein von Bill Clinton ernannter Richter, erließ eine Anordnung, die der Bundesregierung untersagt, Militärtruppen in Kalifornien für Einwanderungsrazzien oder andere polizeiliche Operationen einzusetzen. Breyer argumentierte, dass Trump das Militär als eine nationale Polizeikraft mit dem Präsidenten als deren Chef missbrauche.
Der Einsatz von Truppen in Los Angeles erfolgte im Juni als Reaktion auf Proteste gegen aggressive Einwanderungsrazzien. Kalifornien klagte, dass der Einsatz gegen den Posse Comitatus Act von 1878 verstoße, der den Einsatz von Soldaten in zivilen Polizeieinsätzen grundsätzlich verbietet. Die Anwälte Kaliforniens wiesen darauf hin, dass die Truppenstärke in Los Angeles größer war als die der Truppen in Afghanistan drei Monate nach 9/11.
Die Entscheidung Breyers könnte auch Auswirkungen auf Trumps Einsatz des Militärs in Washington D.C. haben, wo er kürzlich Hunderte von Nationalgardisten zur Unterstützung von Bundesagenten entsandte. Trump behauptete, dass der Einsatz notwendig sei, um die Gewaltkriminalität in der Hauptstadt zu bekämpfen, obwohl die Daten der D.C.-Polizei einen Rückgang der Kriminalität zeigen.
Während des Prozesses argumentierte das Justizministerium, dass Trump nicht gegen den Posse Comitatus Act verstoßen habe, da er seine “Schutzmacht” ausübe, eine angeblich verfassungsmäßige Befugnis, das Militär zum Schutz von Bundesbesitz und -personal einzusetzen. Richter Breyer zeigte sich besorgt über diese Argumentation und fragte wiederholt nach den Grenzen dieser Macht.

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