HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein bedeutendes Datenleck bei Facebook hat Millionen von Nutzern betroffen, was nun zu einer Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta geführt hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat diese Klage eingereicht, um die Datenschutzverletzungen des Jahres 2021 zu adressieren. Betroffene Nutzer können sich der Klage anschließen und bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten.

Ein massives Datenleck bei Facebook hat die Privatsphäre von Millionen Nutzern gefährdet und zu einer Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta geführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diese Klage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, um die Datenschutzverletzungen des Jahres 2021 zu adressieren. Ziel ist es, verbindlich festzustellen, dass Facebook seine Datenschutz-Pflichten verletzt hat und welche Ansprüche die betroffenen Nutzer haben sollen.
Das Datenleck von 2021, bei dem sensible Informationen von 533 Millionen Facebook-Nutzern offengelegt wurden, zeigt die gravierenden Folgen, die ein solcher Vorfall haben kann. Betroffene Nutzer sind einem erhöhten Risiko von Phishing-Angriffen, Spam-Nachrichten und Identitätsdiebstahl ausgesetzt. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenfrei und schützt die Ansprüche der Betroffenen vor Verjährung, unabhängig von der Dauer des Verfahrens.
Die Höhe der Entschädigungen orientiert sich an der Art der offengelegten Daten. Sollte neben der Facebook-ID, dem Namen und der Telefonnummer auch der Wohnort, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum sowie der Beziehungsstatus betroffen sein, könnten bis zu 600 Euro Schadensersatz zustehen. Die Verhandlung beginnt am 10. Oktober 2025, und die Beteiligung an der Sammelklage ist noch bis zum 31. Oktober 2025 möglich.
Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem November 2024 stärkt die Position der Kläger: Schon ein bloßer Kontrollverlust über eigene Daten reicht aus, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne dass ein individueller Schaden nachgewiesen werden muss. Der vzbv stützt sich auf dieses Urteil und argumentiert, dass in besonders gravierenden Fällen Entschädigungen von bis zu 600 Euro angemessen wären.
Die Chancen für einen erfolgreichen Prozess stehen gut, da der Verbraucherschutz durch das BGH-Urteil gestärkt wurde. Mehr als 14.000 Menschen haben sich bereits ins Klageregister eingetragen. Diese Klage könnte ein Präzedenzfall für zukünftige Datenschutzverletzungen sein und den Druck auf Unternehmen erhöhen, die Privatsphäre ihrer Nutzer besser zu schützen.

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