KIEL/MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen warnt vor deutlich steigenden Trassenpreisen im Schienenpersonennahverkehr ab 2026. Das Land erwartet, dass der Bund die Mehrkosten der Länder kompensiert, statt Kosten strukturell weiterzugeben. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Begrenzung von Schienennutzungsgebühren in Deutschland gekippt hat. Für Schleswig-Holstein nennt das Ministerium Nachforderungen von rund 7,2 Millionen Euro (2025) und etwa 15,1 Millionen Euro (2026).

Schleswig-Holstein warnt vor höheren Trassenpreisen ab 2026
Schleswig-Holstein warnt vor höheren Trassenpreisen ab 2026 (Foto: IT BOLTWISE)
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Schleswig-Holsteins Politik stellt den Finanzierungsrahmen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Prüfstand: Wenn die Trassenpreise ab 2026 wie geplant steigen, geraten nach Angaben des Landes die Haushalte und damit indirekt auch die Planbarkeit des Zugangebots unter Druck. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) adressiert dabei vor allem eine Frage, die über die konkrete Region hinausreicht: Wer trägt die Mehrkosten, nachdem sich die Preisbildung für die Nutzung der Schieneninfrastruktur verschoben hat. Seine Forderung ist klar auf eine bundespolitische Entscheidung ausgerichtet – nicht auf kurzfristige Haushaltslöcher, sondern auf ein langfristig verlässliches System.

Technisch und regulatorisch setzt die Entwicklung bei der Preisregulierung an, die sich an den Schienennutzungsgebühren orientiert. Laut Quelle basiert die Verschiebung auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März, das eine in Deutschland eingesetzte Begrenzungsregel für die Gebühren im Nahverkehr aufgehoben hat. In der Folge hat die Bundesnetzagentur die Trassenpreise für den Nahverkehr ab 2026 deutlich angehoben, während sie parallel Gebühren für Fern- und Güterverkehr abgesenkt hat. Für SPNV-Aufgabenträger bedeutet das: Der Kostendruck verlagert sich nicht nur zeitlich nach vorn, sondern auch strukturell in Richtung der Regionen, die die Verkehre finanzieren und bestellen.

Auf Landesebene wird die Belastung in konkreten Größenordnungen beziffert. Dem Ministerium zufolge plant Schleswig-Holstein derzeit keine Einschränkung des Zugangebots – das ist politisch wichtig, weil es verhindert, dass sich mögliche Preisschocks sofort in weniger Verbindungen übersetzen. Gleichzeitig nennt die Verwaltung Nachforderungen der zuständigen Deutsche-Ban-Tochter DB InfraGO: rund 7,2 Millionen Euro für das Jahr 2025 und etwa 15,1 Millionen Euro für das Jahr 2026. Diese Zahlen markieren den Zeitraum, in dem die Wirkung des EuGH-Effekts spürbar in den Budgets ankommen kann, selbst wenn operativ erst später Entscheidungen über Kapazitäten oder Fahrpläne fallen.

Vor diesem Hintergrund verlangt Schleswig-Holstein von der Bundesregierung eine Gegenfinanzierung, die über Einmalzahlungen hinausgeht. Madsen spricht von einer Verständigung darüber, wie mit den ab jetzt erheblich erhöhten Trassenpreisen im SPNV umgegangen werden soll. Der ministerielle Kernpunkt lautet: Der Bund soll die Mehrkosten der Länder kompensieren, weil die Schieneninfrastrukturfinanzierung dauerhaft stabil, transparent und verlässlich bleiben müsse. Dabei argumentiert das Land zugleich mit der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung – die Verantwortung für die Schieneninfrastruktur liege beim Bund; entsprechend dürfe es keine weitere strukturelle Kostenverlagerung auf Länder oder Aufgabenträger geben. Aus der Sicht des Landes ist das nicht nur ein Budgetthema, sondern ein Leistungsversprechen gegenüber der Verkehrswende.

Interessant ist auch der unmittelbare Anreizmechanismus, der hinter der Debatte steckt: Wenn die Preisaufschläge auf die Bestellkosten durchschlagen, stehen Aufgabenträger bei Verkehren mit knappen Spielräumen vor zwei Optionen – entweder sie erhöhen Mittel, reduzieren Leistungen oder verhandeln neu. Der Text deutet an, dass Abbestellungen drohen, falls kein Ausgleich erfolgt und keine Reform das Preisregime für lange Zeit planbar macht. Genau daran knüpfen die Forderungen der Länder an: Sie verlangen vom Bund ein System, das berechenbar ist, sowie eine zügige Reform, die die nachhaltige Finanzierung des Nahverkehrs garantiert. Zusätzlich soll der Bund entweder die Regionalisierungsmittel aufstocken oder auf andere Weise sicherstellen, dass die Länder die zusätzlichen Kosten nicht allein tragen.

Vergleicht man die Ausgangslage mit dem, was der Markt in der Vergangenheit oft als Problem kennt, wird deutlich, warum das Thema jetzt so scharf geführt wird: Trassenentgelte wirken wie ein Hebel auf die Wirtschaftlichkeit von Verkehren. Steigende Entgelte treffen Anbieter zwar erst über die Vertragslandschaft und Ausschreibungen, aber sie verändern die Kalkulationen schnell – etwa bei Personal, Energie- und Instandhaltungskosten, die mit zeitlicher Verzögerung nur teilweise kompensiert werden können. Hinzu kommt, dass eine Absenkung der Gebühren im Fern- und Güterverkehr die Quersubventionierungsthese in den Fokus rückt: Wenn die Preisstruktur zwischen Verkehrssparten verschoben wird, müssen regionale Systeme besonders geschützt werden, damit der Nahverkehr nicht als Ausgleichspuffer endet. Für die nächsten Haushaltsrunden ist das deshalb auch ein Signal an Bund und Länder zugleich: Ohne abgestimmte Finanzierung droht eine dauerhafte Planungsunsicherheit, die wiederum neue Ausschreibungen erschwert.

Für Unternehmen in der Bahnökonomie – von Infrastrukturbetreibern über IT- und Engineering-Dienstleister bis zu Verkehrsunternehmen mit Wartungs- und Betriebsverträgen – hat die Diskussion neben dem politischen Konflikt eine sehr praktische Dimension. Preissprünge bei Trassenentgelten erhöhen den Bedarf an belastbaren Szenarien, an Vertragsmodellen für Preis- und Kostenentwicklung und an Prognosen zur Nachfrage. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie stark EU-rechtliche Vorgaben die nationale Preisregulierung beeinflussen können: Ein Urteil kann innerhalb weniger Monate die Gebührenlogik ändern, und die operative Wirkung folgt dann über Nachforderungen und Budgetplanungen. Wenn 2026 als Zeitmarke feststeht, wird die nächste Phase weniger vom technischen Detail abhängen, sondern davon, ob Bund und Länder rechtzeitig die Finanzierung so auslegen, dass der SPNV weiterhin zuverlässig bestellt und betrieben werden kann – und damit auch die Investitions- und Betriebsplanung nicht in der Schwebe bleibt.


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