MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher, und viele Steuerpflichtige suchen nach Wegen, den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen. Pauschalen bieten hier eine attraktive Möglichkeit, um den Aufwand zu reduzieren und dennoch von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren.
Die Steuererklärung ist für viele ein jährliches Ritual, das mit viel Aufwand verbunden ist. Doch es gibt Möglichkeiten, diesen Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen. Eine dieser Möglichkeiten sind Pauschalen, die es erlauben, bestimmte Ausgaben ohne Einzelnachweise geltend zu machen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern kann auch die Steuerlast erheblich senken.
Eine der bekanntesten Pauschalen ist die Arbeitnehmerpauschale, auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Für die Steuererklärung 2024 beträgt sie 1.230 Euro. Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt, ohne dass der Steuerpflichtige Belege einreichen muss. Liegen die tatsächlichen beruflichen Ausgaben unter diesem Betrag, lohnt es sich nicht, Belege zu sammeln. Übersteigen die Ausgaben jedoch diesen Betrag, können zusätzliche Kosten wie für Arbeitsmittel oder Fortbildungen abgesetzt werden.
Die Entfernungspauschale ist ein weiteres Instrument, das Pendlern zugutekommt. Sie gilt für den einfachen Arbeitsweg und beträgt 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Eine geplante Änderung im Koalitionsvertrag könnte diese Regelung noch attraktiver machen, indem ab dem ersten Kilometer 38 Cent angesetzt werden. Dies würde insbesondere Pendler entlasten, die längere Strecken zurücklegen müssen.
Für diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Sie erlaubt es, sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr abzusetzen. Wer vollständig im Homeoffice arbeitet, kann somit bis zu 1.260 Euro geltend machen. Diese Pauschale übersteigt die allgemeine Werbungskostenpauschale und kann durch weitere Werbungskosten ergänzt werden.
Auch die Kontoführungspauschale bietet eine einfache Möglichkeit, Kosten abzusetzen. Das Finanzamt erkennt pauschal 16 Euro für Kontoführungsgebühren an, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sollten die Gebühren höher sein, können Steuerpflichtige die Differenz mit entsprechenden Nachweisen geltend machen.
Bei beruflich bedingten Reisen können Verpflegungskosten pauschal abgesetzt werden. Für Reisen über acht Stunden können 14 Euro und für Reisen über 24 Stunden 28 Euro angesetzt werden. Auch An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine Spesen gezahlt hat.
Schließlich gibt es die Umzugskostenpauschale, die bei einem beruflich bedingten Umzug greift. Hier können 964 Euro pauschal abgesetzt werden, mit zusätzlichen 643 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Weitere Kosten wie Maklergebühren können mit Belegen zusätzlich geltend gemacht werden.
Diese Pauschalen bieten eine effektive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und den Aufwand bei der Steuererklärung zu reduzieren. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig informieren, welche Pauschalen für sie in Frage kommen, um das Optimum aus ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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