BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Aufbewahrung von Kontoauszügen, ob in Papierform oder elektronisch, ist für Privatpersonen und Unternehmen von großer Bedeutung. Während Privatpersonen ihre Bankunterlagen mindestens drei Jahre lang aufbewahren sollten, gelten für Unternehmen und Freiberufler sogar zehn Jahre. Diese Regelungen helfen nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

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Die Aufbewahrung von Kontoauszügen ist für viele Menschen ein leidiges Thema, doch sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Privatpersonen wird empfohlen, ihre Bankunterlagen, sei es in Papierform oder elektronisch, mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Diese Empfehlung der Verbraucherzentrale basiert auf der Verjährungsfrist, die nach drei Jahren endet. Für Privatpersonen mit einem jährlichen Einkommen von über 500.000 Euro verlängert sich die Aufbewahrungsfrist sogar auf sechs Jahre.

Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gelten noch strengere Regelungen. Sie müssen ihre Kontoauszüge, einschließlich der elektronischen, bis zu zehn Jahre aufbewahren. Diese Pflicht ergibt sich aus den steuer- und handelsrechtlichen Fristen. Seit dem 1. Januar 2015 gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) für die elektronische Archivierung. Das bedeutet, dass die elektronisch übermittelten Auszüge als originäre digitale Belege aufbewahrt werden müssen. Ein einfacher Papierausdruck genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Die Bedeutung der Aufbewahrung von Kontoauszügen geht jedoch über die Einhaltung gesetzlicher Fristen hinaus. Sie sind auch ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Beispielsweise können sie als Nachweis für das Kaufdatum eines Produkts dienen, das innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputtgeht. Auch bei Mahnungen für bereits getätigte Zahlungen können Kontoauszüge helfen, die Angelegenheit schnell zu klären.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Kontoauszug ausgestellt oder die Überweisung getätigt wurde. Das Finanzamt stellt keine besonderen Anforderungen an die Form des elektronischen Kontoauszugs. Diese können als PDF, Bilddatei oder maschinell auswertbare CSV-Datei vorliegen. Wichtig ist, dass die elektronischen Dokumente regelmäßig heruntergeladen und sicher gespeichert werden, um im Bedarfsfall darauf zugreifen zu können.

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Warum elektronische Kontoauszüge für Privatpersonen und Unternehmen wichtig sind
Warum elektronische Kontoauszüge für Privatpersonen und Unternehmen wichtig sind (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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