NIEDERSACHSEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein WhatsApp-Chat mit teils menschenverachtender Kritik und beleidigenden Passagen führte in Niedersachsen zu fristlosen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat frühere Urteile kritisch gesehen, weil Arbeitnehmern solche Äußerungen unter bestimmten Bedingungen kündigungsrelevant werden können. Gleichzeitig bleibt offen, wie streng Vertraulichkeit und Kontext im Einzelfall zu bewerten sind. Für Unternehmen und Beschäftigte wird damit die Grenze zwischen Privatkommunikation, Datenschutz und Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz neu abgesteckt.

Der Streit beginnt im Verborgenen: In einem Fall aus Niedersachsen hatten bis zu sieben Kolleginnen und Kollegen einer Fluggesellschaft über Jahre einen aktiven WhatsApp-Chat auf privaten Smartphones geführt. Laut einem Online-Bericht behandelte sich die Gruppe als geschützten Raum; einige Monate vor der Umstrukturierung wurde jedoch ein Auszug aus dem Chat in Umlauf gebracht. Er ging an den Betriebsrat und später an den Personalchef, nachdem darin harsche Kritik an einem Vorgesetzten kopiert worden war. Insgesamt soll es sich um ein Dokument mit 316 Seiten gehandelt haben, dessen Authentizität ein Gruppenmitglied schriftlich bestätigt haben will.
Mit dem Wechsel in eine Transfergesellschaft im Jahr 2022 wurde aus dem Konflikt schnell ein juristisches Thema. Die Nachrichten enthielten nach den Angaben des Berichts Beleidigungen sowie rassistische und sexistische Bemerkungen, außerdem Aussagen, die Gewalt verherrlichend einordneten. Der Arbeitgeber zog daraus die Konsequenz und sprach fristlose Kündigungen aus, die der Betriebsrat mitgetragen haben soll. Betroffene Beschäftigte holten gerichtlichen Beistand ein und gingen bis zur höchsten arbeitsgerichtlichen Instanz, weil die Bewertung der Chatkommunikation als private Äußerung oder als kündigungsrelevantes Fehlverhalten im Kern auseinanderlief.
Ein wichtiger Drehpunkt lag dabei bei der verfassungsrechtlichen Schutzwirkung: In den Vorinstanzen wurde argumentiert, dass Äußerungen in einer privaten Chatgruppe unter den Schutz der Persönlichkeit fallen können. Dieser Schutz könne den Schutz der Ehre der beleidigten Person überwiegen, insbesondere dann, wenn der Verfasser darauf vertrauen durfte, dass die Kommunikation vertraulich bleibt. Genau hier setzt das Bundesarbeitsgericht an: Es sah das zuvor ergangene Urteil kritisch und entschied, dass bei öffentlich gewordenen menschenverachtenden Äußerungen eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Entscheidend sei demnach nicht nur der Inhalt, sondern auch, ob und wie die Äußerungen den vertraulichen Raum verlassen haben.
Damit bleibt die praktische Rechtsfrage für Unternehmen und HR-Teams heikel: Ob eine WhatsApp-Kommunikation als „vertraulich“ zu behandeln ist, hängt laut Darstellung sowohl von der Art der Nachrichten als auch von der Größe der Gruppe ab. Das Bundesarbeitsgericht gab den Fall an die Vorinstanz zurück, damit diese den Inhalt der Nachrichten sowie die Größe und die Mitglieder der Chatgruppe erneut prüft. Es ist also noch keine endgültige, für jeden Fall gleichlautende Antwort gegeben, sondern ein Prüfprogramm, das im Einzelfall die Reichweite der Kommunikation und die Erwartungshaltung der Beteiligten neu austariert.
Der zweite Beispiel-Cluster macht sichtbar, wie unterschiedlich diese Abwägung ausfallen kann. In einem Streit zwischen einem Verein zur Unterstützung von Geflüchteten und einem technischen Leiter sollen WhatsApp-Nachrichten in einer als vertraulich dargestellten Gruppe ausgetauscht worden sein. Überraschend gelangten die Protokolle in die Hände des Vereins; dieser stellte daraufhin abfällige und fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber Geflüchteten fest und leitete Konsequenzen ein. Der Leiter wiederum sah seine private Kommunikation und die Meinungsfreiheit beeinträchtigt und erhob Kündigungsschutzklage, während der Verein die Schwere der Äußerungen als kündigungsrechtlich ausreichend darstellte und hilfsweise über eine Beendigung gegen Abfindung verhandeln wollte.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kam demnach zu einer anderen Bewertung als im Niedersachsen-Fall: Die Kündigung wurde als unbegründet angesehen, weil die Kommentare im privaten Kontext erfolgt sein sollten und der technische Leiter Vertraulichkeit erwartet habe. Gleichzeitig wurde betont, dass die Äußerungen zwar bedenklich seien, aber nicht unmittelbar die beruflichen Aufgaben oder die Mission des Vereins beeinträchtigt hätten. Allerdings erkannte das Gericht den Antrag des Vereins auf Vertragsauflösung an und gewährte eine Abfindung, begründet unter anderem mit dem beschädigten Ruf des Vereins und möglichen Folgen für Personalrekrutierung und Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Praxis ergibt sich daraus eine klare technische und organisatorische Konsequenz: WhatsApp im Arbeitskontext ist nicht „automatisch privat“, und auch nicht „automatisch arbeitsrechtlich irrelevant“. Unternehmen müssen beim Umgang mit Chat-Auszügen sehr genau dokumentieren, wie Informationen in den Besitz gelangten, wer die Gruppe umfasst und wie die Beteiligten üblicherweise Vertraulichkeit einschätzten. Beschäftigte wiederum sollten verstehen, dass Inhalte, die menschenverachtend oder ehrverletzend wirken, selbst in kleinen Gruppen schnell in den Fokus arbeitsgerichtlicher Bewertung geraten können, sobald Vertraulichkeit faktisch nicht mehr gilt. Für Datenschutz und Meinungsfreiheit heißt das am Ende weniger pauschale Gewissheiten, sondern eine Einzelfalllogik, in der Nachrichtentyp, Gruppengröße und der tatsächliche Verlauf der Weitergabe gemeinsam entscheiden.
Aus IT- und Compliance-Sicht ist zudem relevant, dass solche Verfahren regelmäßig an der Schnittstelle zwischen Kommunikationstechnik und Beweisbarkeit hängen. WhatsApp ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt, aber Vertraulichkeit im Rechtssinn wird nicht allein durch die Kryptografie „hergestellt“, sondern durch die Kontrolle über Endgeräte, Screenshots, Weiterleitungen und den Zugriff auf Chat-Exportdaten. Genau deshalb sollten HR, Betriebsräte und IT-Abteilungen in Unternehmen Prozesse festziehen, wie sie Vorfälle prüfen, Beweismittel strukturieren und Betroffene fair anhören. Die Gerichte liefern damit auch eine indirekte Leitplanke für künftige Trainings- und Richtlinienarbeit: Nicht die Plattform an sich steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob eine private Kommunikation im konkreten Fall nachweisbar privat blieb und welche Wirkungen sie am Arbeitsplatz entfalten konnte.
🔥 Heutige Hot Deals bei Amazon: Bis zu 80% Rabatte!
🎉 Amazon Haul-Store für absolute Schnäppchenjäger!
- ★ 23-stufiges KI-Go-Training – Für Spieler mit Grundkenntnissen der Regeln – Entwickelt als intelligenter Trainingspartner passt sich die KI Spielern von 18K bis 9D an. Ideal für alle, die die Grundregeln bereits beherrschen und ihr Spiel verbessern möchten.
- IHR EMOTIONALER AI-BEGLEITER: Eiliko ist mehr als nur ein Anhänger, es ist ein charismatischer KI-Freund. Mit einem dynamischen LED-Bildschirm, der eine Vielzahl von animierten Gesichtern und Ausdrucksformen anzeigt, reagiert er auf Ihre Interaktionen mit einzigartiger Persönlichkeit und Charme.
- 【MEHR LEBEN FÜR DEINEN SCHREIBTISCH】 Lerne Eilik kennen – deinen kleinen Roboter-Freund mit Persönlichkeit. Mit liebevollen Animationen, ausdrucksstarken Reaktionen und spielerischen Interaktionen bringt Eilik mehr Freude in deinen Alltag. Ob auf dem Schreibtisch, im Büro oder am Nachttisch – Eilik wird schnell zu einem vertrauten Begleiter für besondere Momente.
- 【XL-Größe für gedeihende Pflanzen】Geben Sie Ihren Pflanzen den Raum, den sie verdienen! Unser verbessertes, großes 13,7 cm großes Design bietet Platz für Pflanzen mit einem Durchmesser von bis zu 8,9 cm und damit deutlich mehr Platz für Wurzelwachstum und Pflanzengesundheit im Vergleich zu kleineren, veralteten Modellen. Die Produktabmessungen betragen 13,6 x 13,6 x 13,2 cm und das Gerät wiegt nur 355 g.
- V28 Update - JETZT MIT NEUEN FUNKTIONEN! Als Reaktion auf das Ladeproblem von Loona haben wir das automatische Aufladen 2.0 verbessert. Diese Optimierung hilft Loona, die Ladewege in verschiedenen Szenarien zu erkennen und anzupassen, um die Erfolgsquote beim automatischen Aufladen zu erhöhen. Mobile Hotspots können sich mit Loona verbinden und überwinden WLAN-Einschränkungen, sodass Sie jederzeit und überall mit Loona interagieren können.
- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!

- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "WhatsApp und Arbeitsrecht: Wann Kritik am Chef Kündigungen auslösen kann" für unsere Leser?

#Sophos
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "WhatsApp und Arbeitsrecht: Wann Kritik am Chef Kündigungen auslösen kann" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »WhatsApp und Arbeitsrecht: Wann Kritik am Chef Kündigungen auslösen kann« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!