MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Im Wirecard-Musterverfahren, das die Schadenersatzansprüche von Zehntausenden Aktionären klären soll, gibt es erneut Turbulenzen. Der Anwalt Peter Mattil hat sein Mandat niedergelegt, was auf interne Konflikte zwischen den beteiligten Kanzleien zurückzuführen ist.

Die Entwicklungen im Wirecard-Musterverfahren, das die Ansprüche von Aktionären auf Schadenersatz klären soll, nehmen eine neue Wendung. Der Anwalt Peter Mattil hat sein Mandat niedergelegt, nachdem es zu unüberbrückbaren Differenzen mit einem weiteren Anwalt im Verfahren gekommen war. Diese Differenzen betreffen die strategische Ausrichtung der beteiligten Kanzleien, die laut Mattil nicht kompatibel seien.
Das Verfahren, das vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt wird, hat das Ziel, grundsätzliche Fragen zu den Schadenersatzansprüchen der Wirecard-Aktionäre zu klären. Im Fokus der Klagen steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten DAX-Konzerns testierte. Die Chancen, von ehemaligen Managern wie dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun finanzielle Entschädigungen zu erhalten, werden allgemein als gering eingeschätzt.
Der Musterkläger, ein hessischer Bankkaufmann, hat durch den Zusammenbruch von Wirecard eine halbe Million Euro verloren. Insgesamt hatten Ende des vergangenen Jahres knapp 8.700 Anleger Klage eingereicht, während weitere 19.000 ihre Ansprüche angemeldet haben, ohne selbst zu klagen. Das Gericht hatte jedoch bereits im Februar die Hoffnungen der Aktionäre gedämpft, indem es in einer ersten Teilentscheidung feststellte, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen EY geltend gemacht werden könnten.
Dennoch wurde den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, ihre Forderungen in separaten Gerichtsverfahren zu verfolgen. Diese Entscheidung hat die Komplexität und die Unsicherheiten des Verfahrens weiter erhöht. Parallel dazu läuft der Wirecard-Strafprozess, in dem sich Markus Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 wegen Bandenbetrugs und anderer Vorwürfe verantworten müssen.
Die internen Konflikte zwischen den Anwälten werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit der Koordination eines so umfangreichen Verfahrens verbunden sind. Die unterschiedlichen strategischen Ansätze der Kanzleien könnten die Effektivität der Vertretung der Anlegerinteressen beeinträchtigen. Dies ist besonders kritisch, da die Aktionäre auf eine klare und einheitliche Strategie angewiesen sind, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Die Entwicklungen im Wirecard-Musterverfahren sind ein weiteres Kapitel in der langen Reihe von Herausforderungen, die sich aus dem Skandal ergeben haben. Die Auswirkungen auf die betroffenen Aktionäre und die beteiligten Institutionen sind erheblich, und die rechtlichen Auseinandersetzungen werden voraussichtlich noch einige Zeit andauern.

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