MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der bayerischen Landeshauptstadt München ist der Wohnungsmarkt bekanntlich angespannt. Mieterhöhungen sind daher ein häufig diskutiertes Thema, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Doch wann sind Mieterhöhungen zulässig und wie viel ist erlaubt? Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt München bietet hier eine Orientierungshilfe.

Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. In München erfolgt dies in mehreren Schritten, die sowohl die Betriebskosten als auch die spezifischen Merkmale der Wohnung berücksichtigen. Zunächst werden die nicht umgelegten Betriebskosten ermittelt, gefolgt von der Bestimmung des Grundpreises für die Nettomiete pro Quadratmeter anhand einer Tabelle. Zu- und Abschläge für Lage, Ausstattung und Art der Wohnung werden ebenfalls berücksichtigt.
Der Grundpreis für Wohnungen laut Mietspiegel richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Baujahr. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung aus dem Jahr 1968 beträgt der Grundpreis in München 10,18 Euro pro Quadratmeter. Dieser Preis gilt für eine durchschnittliche Wohnlage. In München gibt es keine schlechten Wohnlagen, jedoch fünf bessere Lagen, die mit Zuschlägen von 0,62 bis 2,58 Euro pro Quadratmeter und Monat verbunden sind.
Abschläge gibt es für Wohnungen in Hochhäusern oder Wohnblöcken. In einem Hochhaus werden 0,4 Euro, in einem Wohnblock 0,60 Euro pro Monat abgezogen. Auch einfache Altbauten und Nachkriegsbauten können zu Abschlägen führen. Die Ausstattung der Wohnung spielt ebenfalls eine Rolle: Eine unvollständige Warmwasserversorgung oder Beheizung führt zu Abschlägen, während eine Fußbodenheizung oder ein modernisiertes Bad zu Zuschlägen führen können.
Am Ende der Berechnung ergibt sich eine Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete. Liegt die vom Vermieter geforderte Miete nach einer Mieterhöhung innerhalb dieser Spanne, ist die Forderung gemäß § 558 BGB rechtmäßig. Dies bedeutet, dass Vermieter in der Regel keinen Grund haben, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verweigern, sofern die Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt.
Der Mietspiegel bietet somit eine transparente Grundlage für Mieterhöhungen und hilft, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden. Er berücksichtigt die spezifischen Merkmale der Wohnung und die aktuelle Marktlage, was ihn zu einem unverzichtbaren Werkzeug für alle Beteiligten macht.
Insgesamt zeigt sich, dass der Mietspiegel in München nicht nur ein Instrument zur Bestimmung der Miete ist, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Stabilität des Wohnungsmarktes. Er ermöglicht es, Mieten fair und nachvollziehbar zu gestalten, was sowohl im Interesse der Mieter als auch der Vermieter liegt.

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