WIEN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat neue EU-Regeln für Fonds eingeführt, die sich als nachhaltig oder grün bezeichnen. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Fonds, die mit solchen Begriffen werben, tatsächlich in umweltfreundliche und ethische Projekte investieren.

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich hat kürzlich neue EU-Regeln übernommen, die die Verwendung von Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „ESG“ in Fondsnamen strenger regulieren. Diese Begriffe sollen darauf hinweisen, dass ein Fonds bei der Auswahl seiner Investitionen bestimmte Umwelt- oder Sozialkriterien berücksichtigt. Die neuen Regeln der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) legen fest, wie viel Prozent der Mittel eines Fonds in solche Zwecke fließen müssen und in welche Bereiche ein Fonds mit einer entsprechenden Bezeichnung nicht investieren darf.

Für viele Anleger sind die Kriterien, die Fonds bei ihren Investitionen anlegen, von entscheidender Bedeutung. Während einige ausschließlich an der Wertentwicklung interessiert sind, möchten andere ihr Geld gezielt in bestimmte Themen und Trends investieren. Die Wortwahl im Fondsnamen dient als wichtige Erstinformation für potenzielle Investoren. Daher ist es entscheidend, dass die Namen der Fonds den tatsächlichen Investitionsschwerpunkten entsprechen.

Die FMA hat die neuen Regeln in ihre Aufsichtspraxis integriert, um sicherzustellen, dass Fonds, die mit Nachhaltigkeit werben, tatsächlich in umweltfreundliche und ethische Projekte investieren. Dies könnte beispielsweise Investitionen in Hersteller von Windkraftanlagen, Bekleidungsunternehmen mit fairen Löhnen oder Firmen mit strengen Regeln gegen Korruption umfassen. Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass Fonds in Bereiche investieren, die nicht mit den beworbenen Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen.

Die Informationsreihe „Reden wir über Geld“ der FMA, die erstmals im Januar 2021 erschien, hat sich als wertvolle Ressource für Verbraucher etabliert. Die aktuelle Ausgabe mit dem Titel „Der Fondsname verpflichtet“ ist die 50. Ausgabe dieser Reihe und kann auf der Website der FMA abgerufen werden. Diese Reihe wurde kürzlich durch einen Instagram-Kanal und einen Podcast erweitert, um die Themen zu vertiefen und ein breiteres Publikum zu erreichen.

Der kollektive Verbraucherschutz ist eine zentrale Aufgabe der FMA. Die neuen Regeln sollen Anlegern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass ihre Investitionen tatsächlich den beworbenen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Detaillierte Informationen zu nachhaltigem Investieren sind auch auf der FMA-Website erhältlich. Interessierte können der Reihe „Reden wir über Geld“ auf Instagram folgen oder den Podcast auf allen gängigen Plattformen anhören.

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Neue EU-Regeln für nachhaltige Fonds: Was Anleger wissen müssen
Neue EU-Regeln für nachhaltige Fonds: Was Anleger wissen müssen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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