LONDON (IT BOLTWISE) – Die großen Musiklabels haben eine Klage gegen das KI-Unternehmen Suno eingereicht, das beschuldigt wird, urheberrechtlich geschützte Musik von YouTube für die Schulung seiner Modelle verwendet zu haben. Diese Klage folgt auf eine ähnliche Einigung von Anthropic, die 1,5 Milliarden Dollar an Autoren zahlte.

Die großen Musiklabels, darunter Universal Music Group, Warner Music Group und Sony Music Entertainment, haben eine neue Klage gegen das KI-Unternehmen Suno eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Suno urheberrechtlich geschützte Musik von YouTube ohne Erlaubnis heruntergeladen und für die Schulung seiner KI-Modelle verwendet hat. Diese Klage folgt auf eine kürzlich erfolgte Einigung von Anthropic, die 1,5 Milliarden Dollar an Autoren zahlte, nachdem sie beschuldigt wurde, urheberrechtlich geschützte Bücher für ihre KI-Bibliothek verwendet zu haben.
Die Labels behaupten, dass Suno eine Pirateriemethode namens ‘Stream-Ripping’ verwendet hat, um die Musik von YouTube herunterzuladen. Diese Methode verstößt gegen den Digital Millennium Copyright Act, da sie die Verschlüsselungsmaßnahmen von YouTube umgeht, die speziell entwickelt wurden, um Downloads zu verhindern. Die Labels fordern nun die maximalen Schadensersatzansprüche von 2.500 Dollar für jeden Akt der Piraterie.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) erklärte, dass Suno große Anstrengungen unternommen habe, um zu verbergen, ob seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert wurden und wie diese Werke beschafft wurden. Die RIAA fügte hinzu, dass Suno weiterhin ein Spiel der Täuschung betreibe, weil es wusste, dass sein Verhalten illegal sei.
Im Gegensatz dazu argumentieren Suno und das ebenfalls beschuldigte Unternehmen Udio, dass das Training ihrer KI-Musikmaschinen auf bestehenden Songs transformativ sei. Beide Unternehmen werden voraussichtlich diese Argumente vor Gericht präsentieren, nachdem der Entdeckungsprozess abgeschlossen ist. Die Frage, ob das Training von KI-Modellen als ‘Fair Use’ gilt, ist derzeit Gegenstand zahlreicher Urheberrechtsklagen in den USA.

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